Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 24

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Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Wir wissen und nehmen alle mit großer Betrübnis zur Kenntnis, dass die Zahl der Arbeits­losen weiter steigen wird. Nun ist einer der Bestandteile des heute noch zu be­schließenden Arbeitsmarktpakets eine Valorisierung der Bemessungsgrundlage des Arbeitslosengeldes, aber wir sollten uns doch darüber einig sein, dass es eigentlich das Ziel des Bezugs von Arbeitslosengeld sein muss, zu verhindern, dass mit dem Bezug des Arbeitslosengeldes automatisch in die Armut abgerutscht wird.

Es ist leider eine Tatsache, dass das Arbeitslosengeld, das man aufgrund des öster­reichischen Durchschnittseinkommens bezieht, nicht dafür ausreicht, der Armutsfalle zu entgehen. Deshalb frage ich Sie ganz einfach:

Warum haben Sie nicht den freiheitlichen Vorschlag aufgegriffen und anstatt der bishe­rigen Bemessungsgrundlage von 55 Prozent eine Anhebung der Bemessungs­grund­la­ge auf etwa 70 Prozent vorgenommen, was dem EU-Durchschnitt entsprechen würde?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Abgeordneter, es gibt da etwas, das Sie sehr kritisieren, nämlich ein überbor­dendes Budget. – Das ist der eine Punkt.

Der zweite Punkt ist, dass wir uns einer entsprechenden Diskussion stellen sollten und dass wir das ehrlich diskutieren sollten.

Wir haben derzeit, wenn man alle Arbeitslosenbezieher zusammenrechnet, eine Durch­schnittsnettoersatzrate von 60 Prozent. Das ist die Realität. Diejenigen, von denen Sie meinen, dass sie am meisten armutsgefährdet sind – wobei natürlich eine hohe Gefahr besteht, dass man das wirklich wird –, nämlich diejenigen in der niedrigsten Einkommenskategorie, beziehen von Haus aus eine Nettoersatzrate von 60 Prozent, weil es da von Haus aus eine Hinzurechnung gibt. – Punkt eins.

Punkt zwei: Es haben 75 Prozent derer, die in der Arbeitslosigkeit sind, eine höhere Nettoersatzrate als 60 Prozent. Das ist die Realität.

Die Anhebung auf 70 Prozent, wie das in einigen Ländern üblich ist, bedeutet auch andere Spielregeln. Wir haben uns darüber sehr lange und intensiv unterhalten. Es ist ein System immer im Gesamten zu vergleichen.

Es ist schwierig, das ist gar keine Frage, weil man von 55 Prozent Nettoersatzrate auf Dauer nicht leben kann – da bin ich bei allen, die das kritisieren –, aber wir haben uns jetzt einmal zur Verbesserung der Bemessungsgrundlage entschieden, und wir werden weiter daran arbeiten, positive Entwicklungen voranzutreiben.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Schopf, bitte.

 


Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Die Jugendstiftung ist ein sehr wichtiges Thema, und ich hoffe, dass sie einstimmig beschlossen wird. Es wird damit eine sehr wichtige Forderung der Jugendorgani­sa­tionen, insbesondere der Gewerkschaftsjugend erfüllt, und dafür sage ich vor allem im Namen der betroffenen Jugendlichen – es werden zirka 2 000 sein – ein herzliches Dankeschön. Herr Minister, das ist eine tolle Leistung, die Sie da vollbracht haben!

Nun zu meiner ganz konkreten Frage: Ab welchem Zeitpunkt ist man in der Lage, mit dieser Stiftung zu starten? Und wie funktioniert im Detail die operative Arbeit dieser Jugendstiftung?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


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