Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 30

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Wir werden im Laufe des Herbstes dieses Jahres und nächstes Jahr im Frühjahr weiter daran arbeiten, diesen Teil des Regierungsprogramms umzusetzen, denn Fragen, wie Sie sie angeschnitten haben – kann man Engagement beim Freiwilligen Sozialen Jahr eventuell auf berufliche Ausbildung, auf berufliche Qualifikation umlegen? –, gehören natürlich auch entsprechend gestaltet.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Mag. Schatz, bitte.

 


Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Minister, nicht jede Freiwilligenarbeit findet auch so freiwillig statt. Häufig ist diese Form von Arbeit speziell für junge Menschen die einzige Chance, in das angestrebte Berufsfeld einzusteigen – Stichwort: unbezahlte Praktika –:

Wie verhindern Sie, dass unter dem Titel Freiwilligenarbeit junge Menschen, die eigentlich auf der Suche nach einem bezahlten Job sind, quasi mit der Hoffnung, später angestellt zu werden, systematisch auch ausgebeutet werden?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Frau Abgeordnete, indem man eben einmal klar abgrenzt: Was ist Freiwilligenarbeit – also das, was wir unter Freiwilligenarbeit verstehen –, und was ist „Generation Praktikum“? Und dieser „Generation Praktikum“ müssen wir eine Antwort geben, die nicht ein Freiwilligengesetz sein kann, sondern dieser Generation müssen wir die Antwort auf die Frage geben: Wie ist das Arbeitsrecht zu gestalten, damit das nicht stattfindet? – Das ist mein Credo bei dieser Frage. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Kunasek, bitte.

 


Abgeordneter Mario Kunasek (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bun­des­minister! Ich möchte noch einmal kurz auf die Unwettersituation der letzten Tage und Wochen zurückkommen, als unzählige Freiwillige vieler Organisationen wieder einmal eindrucksvoll bewiesen haben, welch wichtige Aufgaben sie im Notfall für die Bevöl­kerung erfüllen, und besonders die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr haben in unzähligen Mannstunden den Opfern geholfen und auch Schlimmeres verhindert. Des­halb meine Frage an Sie, Herr Minister:

Wie gedenken Sie, die Leistungen dieser Freiwilligen zukünftig sozial-, aber auch pen­sionsrechtlich entsprechend zu berücksichtigen? (Ruf bei der ÖVP: Freiwillig heißt freiwillig!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Jetzt haben wir eine Grauzone, Herr Abgeordneter, eine Grauzone dahin gehend, wie ich eine Freiwilligenarbeit, die irgendwann zufällig – hochqualitativ, überhaupt kein Thema, aber irgendwann zufällig – stattfindet, pensionsrechtlich absichern soll. (Abg. Strache: Was heißt „zufällig“? Die sind ja ... im Einsatz, das ist ja nicht zufällig!)

Was soll ich da pensionsrechtlich absichern, wenn der Betroffene ja woanders eine Arbeit hat und dort pensionsversichert ist und ich – auch bei aller Anerkennung des­sen, was die Freiwilligen Feuerwehren in Österreich während der letzten Wochen geleistet haben – auf maximal zehn Wochen, auf maximal acht Wochen, auf maximal sieben Wochen komme? Was soll ich da pensionsrechtlich wirklich absichern? (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Strache.) – Das ist einmal Punkt eins.

 


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