Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 29

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son­ders wichtiger Aspekt, um auch Freiwilligentätigkeit zu leisten, ist die Rechtssicher­heit bei der Ausübung dieser Tätigkeit. Daher meine Frage:

31/M

„Welche konkreten Maßnahmen zur sozial- und arbeitsrechtlichen Absicherung von freiwilligen Helferinnen und Helfern werden Sie umsetzen, damit die Freiwilligenarbeit jene Wertschätzung bekommt, die sie auch verdient?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Frau Abgeordnete, Sie selbst haben anhand eines sehr unangenehmen Beispiels, nämlich des Hochwassers, erwähnt, wie wichtig die Arbeit der Freiwilligen ist und welche Wertschätzung wir ihnen gegenüber auch aufbringen müssen – das ist keine Frage.

Weiters ist der von meinem Ressort – nicht von mir persönlich, sondern von meinen Vorgängern – beauftragte Bericht zur Situation des freiwilligen Engagements vor Kurzem im Rat für Freiwilligenarbeit präsentiert worden, Sie selbst waren ja bei der Präsentation dabei, und wir haben durch diesen Bericht, so denke ich, eine sehr umfassende Darstellung bekommen, was Freiwilligenarbeit für dieses Land bedeutet: Auf der einen Seite, wo überall Freiwilligenarbeit stattfindet, und andererseits, welche Institutionen überhaupt nur mit Freiwilligenarbeit aufrechtzuerhalten sind. Ich möchte jetzt nicht die Feuerwehr nennen, aber alleine nur das, was sich an Vereinswesen bei der Musik oder beim Sport abspielt, geht ja ohne Freiwilligenarbeit überhaupt nicht.

Deshalb geht es mir darum, eine weitere Absicherung voranzutreiben, denn eine sozial­rechtliche Absicherung besteht ja derzeit nur beim Rettungs- und Katastrophen­wesen durch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung, durch den Ersatz für Verdienst­entgang und so weiter – diese sind geregelt –, aber alles andere ist in Wirklichkeit nicht geregelt.

Das heißt, die Freiwilligenarbeit derer, die mit Blaulicht unterwegs sind, ist einiger­maßen – zumindest unfallmäßig – abgesichert, und da sind auch schwierigste Fälle des Lebens abgesichert. Ich will hier weiterhin versuchen, das voranzutreiben und ein sogenanntes Freiwilligengesetz entsprechend weiterzuentwickeln; wir haben da Beispiele aus dem Ausland. Demzufolge wird diese Freiwilligenarbeit weiterhin einen wesentlichen Teil des Ressorts umfassen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Haubner, bitte.

 


Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Danke, Herr Bundesminister, für die Auskunft. – Ich habe folgende Zusatzfrage: Am 23. Juni hat der Ministerrat die Sonderrichtlinie zur Förderung des Freiwilligen Sozialen Dienstjahres um ein weiteres Jahr verlängert.

Meine konkrete Frage: Denken Sie daran, in Verhandlungen einzutreten, damit dieses Freiwillige Soziale Dienstjahr auch gesetzlich wird beziehungsweise auch als ein Teil der Berufsausbildung für spätere Pflege- und Gesundheitsberufe anerkannt wird?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Wie Sie schon gesagt haben, gilt diese Sonderrichtlinie weiterhin, und ich habe im Regierungsprogramm die Schaffung einer diesbezüglichen gesetzlichen Regelung über­nommen. Dazu haben Gespräche stattgefunden, und diese werden weiter statt­finden.

 


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