Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 31

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Zweitens müssen wir klar unterscheiden: Was ist Freiwilligenarbeit, und wo geht es darum, es zum Beispiel zu ermöglichen, dass ich Freiwilligenarbeit leiste, indem ich eine Dienstfreistellung bekomme, indem es keine Schmälerung des Entgelts gibt und so weiter. – Das sind Punkte, über die wir gerne diskutieren können, und dort sollten wir auch die Diskussion lassen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Riepl, bitte.

 


Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Statistiken sagen, dass über 3 Millionen Menschen in unserem Land, Bürgerinnen und Bürger Freiwilligenarbeit in diversen Vereinen leisten – sei es beim Arbeiter-Samariter-Bund, sei es beim Roten Kreuz, sei es in Jugendvereinen oder in privaten Initiativen. Meine Frage an Sie lautet:

Wie entwickelt sich eigentlich das im Jahr 2008 gemeinsam mit dem Land Ober­österreich geschaffene Modellprojekt zur Zukunftssicherung des freiwilligen Engage­ments?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Abgeordneter, wie Sie schon gesagt haben, haben wir im Bereich des Landes Oberösterreich ein Modellprojekt laufen, und dazu wurde auch das Unabhängige Landesfreiwilligenzentrum in Linz als Anlaufstelle situiert, eingerichtet. Dieses ULF, dieses Unabhängige Landesfreiwilligenzentrum, ist das erste und einzige Österreichs, das nicht bei einer Organisation eingerichtet ist, aber gleichermaßen für alle Organi­sationen da ist.

Gleichzeitig wurde ein Ideenwettbewerb „GEMA – Gemeinsam aktiv“ für neue Freiwil­ligen­projekte ausgeschrieben. Bei diesem Ideenwettbewerb sind zwischenzeitlich 36 Pro­jekte eingerichtet worden, 20 davon werden über zwei Jahre finanziell gefördert, wobei diese Förderung maximal 5 000 € beträgt: im ersten und im zweiten Jahr jeweils 2 500 €.

Das heißt, Fakt ist, dass sich dieses Modellprojekt gut entwickelt hat und auch für andere Bundesländer ein Beispiel sein könnte.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Wöginger, bitte.

 


Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Bundesminister, die freiwilligen Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter erbringen enorme Leistungen für die österreichische Volks­wirtschaft. Sie haben vorhin arbeits- und sozialrechtliche Verbesserungen für Frei­wil­lige angesprochen und Sie haben die Dienstfreistellung erwähnt. Das kann aber natür­lich nur gemeinsam auch mit der Wirtschaft, mit den Vertretern der Arbeitsgeberseite funktionieren.

In Oberösterreich gibt es seit 2007 ein Modell – gerade jetzt im Zusammenhang auch mit der Hochwasserkatastrophe aktuell –, bei dem zum Beispiel Feuerwehrleute ab dem vierten Tag vom Dienstgeber wegkönnen, und 50 Prozent des fortgezahlten Lohnes bekommt der Betrieb rückerstattet.

Können Sie sich vorstellen, eine solche Maßnahme eventuell auch in ein Freiwil­ligengesetz, in ein Paket hineinzunehmen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Was wir mit einem Freiwilligengesetz klar regeln müssen, ist natürlich die Frage etwa-


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