Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 36

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Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, jetzt mache ich etwas, was Sie überraschen wird: Diese Beantwortung bekommen Sie schriftlich, weil ich über die AT&S-Verhandlungen, über die Sozialplan-Verhandlungen, über die ganz konkreten Stiftungsverhandlungen nicht so informiert bin, dass ich Ihnen hier eine konkrete Antwort geben könnte. Und bevor ich Ihnen ... (Abg. Grosz: Das wird die Mitarbeiter von AT&S „sehr“ freuen!)

Nein, lieber Herr Grosz, lassen Sie die Kirche im Dorf! Bevor ich da jetzt aus popu­listischen Gründen über Medien eine Antwort gebe, die nicht hundertprozentig ist, beantworte ich das schriftlich. (Ruf bei der SPÖ: Genau!) Ich trage Verantwortung gegenüber diesen Menschen und gebe eine korrekte schriftliche Antwort, die Sie morgen haben werden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Das hilft den Menschen mehr, als wenn man hier an der Budel stehend eine Wischi­waschi-Antwort gibt. (Anhaltende Zwischenrufe.) Diese Menschen haben sich korrekte, ehrliche Antworten verdient. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Anfrage 25/M der Frau Abgeordneten Königsberger-Ludwig. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ist ein Menschenrecht. In den letzten Jahren wurde eine Reihe von Gesetzen, unter anderem auch das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, verabschiedet. Ziel dieser Gesetze ist es, Dis­krimi­nierungen von Menschen mit Behinderungen zu bekämpfen und Gleichstellung zu erreichen. Wirtschaftliche und soziale Teilhabe soll gefördert werden, und der Aus­grenzung soll entgegengewirkt werden.

Herr Minister, meine Frage an Sie lautet:

25/M

„Welche Entwicklungen sind im Bereich der Behindertengleichstellung zu beobach­ten?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Danke, Frau Abgeordnete, für diese Frage. Aber zuerst darf ich mich noch für einen Ausspruch entschuldigen, der vielleicht zu salopp formuliert war. Ich habe natürlich das Rednerpult dieses Hauses gemeint, und den volkstümlichen Ausdruck, den ich vorhin verwendet habe, ziehe ich mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten des BZÖ.) – Das ist einmal Punkt eins.

Punkt zwei: Frau Abgeordnete, es geht darum, dass das Behindertengleich­stellungs­recht von einem Paradigmenwechsel der österreichischen Behindertenpolitik geprägt ist. Menschen mit Behinderungen werden nicht mehr als Objekt der Fürsorge gesehen, sondern sollen Angebote der Gesellschaft als Teilhabende bekommen.

Der durch das Behindertengleichstellungspaket erstmals eingeführte umfassende Dis­kriminierungsschutz setzt einen Meilenstein in der österreichischen Behindertenpolitik. Die bisherigen Erfahrungen mit der neuen Rechtsmaterie haben gezeigt, dass durch das Behindertengleichstellungsrecht Selbstbestimmung, Chancengleichheit und Bar­riere­freiheit öffentliche Themen wurden.

Vor allem das Schlichtungsverfahren beim Bundessozialamt hat sich als formfreies Streitschlichtungsinstrument, das für viele Schlichtungspartner durchaus bewusstseins­bildend wirkt, in der Praxis sehr gut bewährt. So bezeichnen 78 Prozent der Befragten


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