Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 38

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Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Im Jahre 2006 wurde die Behindertenanwaltschaft geschaffen, die für die Beratung und Unterstützung von Personen, die sich im Sinne des Bundes-Behinderten­gleichstel­lungs­gesetzes oder des Diskriminierungsverbotes des Behindertengleichstellungs­ge­setzes diskriminiert fühlen.

Vor einigen Wochen war der Vorarlberger Behinderten-Aktivist Hans-Jürgen Holzer während einer Protestfahrt bei Ihnen und hat aufgezeigt, dass 45 000 Behinderte keine Pension erhalten.

Daher folgende Frage an Sie, Herr Minister: Welche konkreten Maßnahmen sind zur Weiterentwicklung der Behindertenanwaltschaft beabsichtigt und zur Verbesserung von Behindertenrechten geplant?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Das, was wir jetzt beim Behindertengleichstellungsrecht geschaffen haben, wird einer Evaluierung unterzogen werden. Die Evaluierung dieser neuen Rechtsmaterie wird 2010 stattfinden. Und bei dieser Evaluierung soll es auch um die Frage gehen: Was soll weiter geschehen, was ist notwendig?

Wir haben auch das Instrument des Behindertenanwalts; dieses Instrument funk­tioniert. Wir haben einen Behindertenanwalt, dessen Funktionsperiode zwar ausläuft, aber diese Stelle wird neu ausgeschrieben. Die Anwaltschaft als solche ist, glaube ich, ein sehr wichtiges Instrument und hat sehr gut funktioniert, daher wird es da weiter­gehen.

Was bei der Evaluierung im Jahr 2010 noch alles herauskommt, kann ich Ihnen zur Stunde nicht sagen, denn damit würde ich die Evaluierung vorwegnehmen, und das kann und will ich nicht.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Öllinger, bitte.

 


Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Bundesminister, um das noch deutlicher zu machen: Viele Menschen mit Behinderung arbeiten oft seit Jahren, seit Jahrzehnten Woche für Woche, Tag für Tag, Stunde um Stunde für ein Taschengeld in Werkstätten, in Arbeitstherapie und haben bis heute noch keinen Anspruch auf eine Sozial­versicherungspension. Ich weiß schon, dass Sie nicht allein dafür verantwortlich sind, aber das geht so nicht weiter. Es geht ja schon seit Jahren so dahin: Jeder weiß um das Problem, aber jeder schiebt es auf den anderen.

Der Kollege hat soeben darauf hingewiesen, dass Herr Holzer aus Vorarlberg bei Ihnen war. Was haben Sie ihm gesagt, was in diesem Bereich geschehen wird, und wann wird es diese Pension geben?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Das, was ich mit Herrn Holzer besprochen habe, waren Fragen zur bedarfsorientierten Mindestsicherung, weil wir diesen Menschen darauf auch eine Antwort geben. – Punkt eins.

Punkt zwei: Eine weitere Diskussion mit allen Beteiligten ist natürlich notwendig, um zu klären, wie wir jenen, die in diversen Behindertenprojekten arbeiten, eine würdige Altersabsicherung zukommen lassen können.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Hofer, bitte.

 


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