Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 39

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Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Bundesminister, da die Frage nicht beantwortet wurde, darf ich sie wiederholen: Sie kennen die geschützten Werkstätten und die tollen Produkte, die dort hergestellt werden. Diese Menschen arbeiten für ein Taschengeld, sie sind nicht sozialversichert, und es wäre notwendig, für sie eine Sozialversicherung einzurichten.

Werden Sie Maßnahmen setzen, damit diese Menschen nicht mehr für ein Taschen­geld, sondern für einen Lohn arbeiten können?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Ich werde alle Diskussionen darüber fortsetzen, wie wir diese Menschen sozialrechtlich besser absichern können.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Damit gelangen wir zur Anfrage 23/M der Frau Abgeordneten Steibl. – Frau Abgeordnete, bitte.

 


Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Herr Bundesminister! Nach wie vor werden 80 Prozent jener Menschen, die Betreuung und Pflege brauchen, zu Hause betreut. Die bessere sozialversicherungsrechtliche Absicherung pflegender und betreuender Angehöriger ist auch seitens der ÖVP ein jahrelanges Anliegen, zu dem wir heute im Nationalrat auch schon Maßnahmen setzen werden.

Nun meine Frage an Sie, sehr geehrter Herr Bundesminister:

23/M

„Welche Entlastungsauswirkungen im öffentlichen Bereich (zum Beispiel durch geringere Inanspruchnahme von Pflegeeinrichtungen, et cetera) wird die Übernahme der Beiträge für die Weiter- oder Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Pflegende bei einer Pflege von Angehörigen ab der Pflegestufe 3 durch den Bund haben?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Ich meine, dass wir durch diese Maßnahme natürlich eine gewisse Gesamtentlastung des Sektors erreichen werden, ich maße mir aber nicht an, das in irgendwelchen Prozentsätzen zu quantifizieren, das kann ich nicht, die Daten sind mir nicht zugänglich.

Klar ist, dass es durch die Betreuung zu Hause und durch die gegebene sozial­rechtliche Absicherung der betroffenen betreuenden Personen natürlich zu einer geringeren Inanspruchnahme von stationären und teilstationären Einrichtungen kommt.

Es ist klar, dass natürlich auch Fragen zu stellen sind wie: Ist die Betreuung zu Hause überhaupt möglich? Habe ich eine Wohnsituation, in der das möglich ist? Habe ich eine entsprechende Lebenssituation? Es sind auch Fragen bezüglich des Dienst­leis­tungs­angebotes in gewissen Regionen, bezüglich Frauenerwerbsquoten, und so weiter zu klären.

All das sind Dinge, die in diesem Zusammenhang noch zu klären sind, und deshalb kann ich zu dieser Stunde keine wirklich detaillierten Auskünfte – vor allem bezüglich der Quantität – darüber geben, wie hoch das Entlastungspotenzial ist. Dass es eines gibt, ist klar, aber seine Höhe traue ich mich nicht zu sagen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Steibl, bitte.

 


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