Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 122 Minuten, Freiheitliche 108 sowie BZÖ und Grüne je 95 Minuten.
Für die Dauer der Fernsehübertragung durch den ORF von 10.25 Uhr bis 13 Uhr wurde folgende Redeordnung vereinbart: Für die Debatten zu TOP 1 bis 4, Arbeitsmarktpaket 2009, sowie zu TOP 5 bis 8, 2. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009, steht jeder Fraktion jeweils eine Redezeit von insgesamt 11 Minuten zur Verfügung.
Hinsichtlich der Gestaltung der beiden Debatten wurde Folgendes vereinbart: eine Redner- und Rednerinnenrunde, dann ein Regierungsmitglied mit 7 Minuten, eine weitere Redner- und Rednerinnenrunde, dann wieder ein Regierungsmitglied mit 5 Minuten, allenfalls eine weitere Redner- und Rednerinnenrunde, somit insgesamt 67 Minuten.
Da die Fragestunde kürzer gedauert hat, werden wir noch einmal hochrechnen und die 11 Minuten noch einmal korrigieren, sodass diese Minutenanzahl auf alle Fraktionen aufgeteilt ist. Ich würde aber grundsätzlich jetzt in der Vorgangsweise so fortfahren und dann diese 11 Minuten noch einmal abändern, damit wir eine genaue Berechnung anstellen können.
Das Prinzip Contra/Pro gelangt nur so lange zur Anwendung, als Contra- beziehungsweise Pro-Redner- und -rednerinnen innerhalb der oben angeführten Gesamtredezeit je Fraktion zur Verfügung stehen.
Der Vorsitz führende Präsident verteilt jeweils spätestens vor Beginn der letzten Runde nach Rücksprache mit den Klubvorsitzenden die für die letzte Runde verbleibende Gesamt-Redezeit zu gleichen Teilen auf die fünf Fraktionen.
Weiters besteht Einvernehmen, dass tatsächliche Berichtigungen erst nach der Fernsehübertragung aufgerufen werden.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung im Grundsätzlichen, die konkreten Minuten werden noch einmal bekannt gegeben.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 679/A der Abgeordneten Renate Csörgits, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Sonderunterstützungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 und das Nachtschwerarbeitsgesetz geändert werden (Arbeitsmarktpaket 2009) (249 d.B.)
2. Punkt
Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird (250 d.B.)
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite