Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 71

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Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Kon­sumentenschutz, wird aufgefordert, ehestens, spätestens jedoch bis 1. September 2009, dafür Sorge zu tragen, dass die Freigrenzen gem. § 6 Abs. 2 Notstands­hilfe­verordnung zumindest verdoppelt werden.

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Staatssekretär Dr. Lopatka. – Bitte.

 


11.41.33

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Herr Abgeordneter Öllinger meint, dass hier nur „etwas“ gemacht wird und dass das zu wenig sei, so zeigt gerade diese Debatte und dieses Arbeitsmarktpaket II, dass hier viel gemacht wird. Dass es immer mehr sein könnte, dass nicht alles zu 100 Prozent möglich ist, das ist natürlich auch klar, aber wenn wir Österreich mit den anderen EU-Staaten vergleichen, so kön­nen wir schon eines sagen: Dass bis zum heutigen Tag die Maßnahmen, die seitens der Bundesregierung gesetzt werden, ein großer Erfolg sind, denn Österreich liegt an zweiter Stelle, wenn es in Europa um Beschäftigung geht.

Das ist es, was wir auch in Zukunft haben wollen: Dass Österreich an der Spitze bleibt, wenn es darum geht, Menschen in Arbeit zu halten und Menschen Arbeit zu geben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Dieses umfassende Paket ist von vielen Abgeordneten schon angesprochen worden, und es ist auch von Rednern der Oppositionsparteien positiv erwähnt worden, wie zum Beispiel vom Abgeordneten Kickl, was die Maßnahmen bei der Kurzarbeit betrifft. Und es ist uns natürlich auch aus der Sicht des Finanzministeriums sehr wohl bewusst, was es bedeutet, wenn wir hier nicht erfolgreich sind.

Meine Damen und Herren, wenn die Arbeitslosigkeit bei uns nur um einen Prozent­punkt steigt, dann heißt das für uns aufgrund der notwendigen Transferleistungen einerseits und andererseits aufgrund des Entfalls von Steuern, von Beiträgen für die Pensionskassen, für die Krankenversicherung, dass unser Budget sofort, schlagartig um mehr als 500 Millionen € belastet wird. Daher ist dieser Weg, in der Krise alles zu tun, dass möglichst viele Menschen in Beschäftigung bleiben, der einzig richtige, und wir werden auch an diesem Weg ganz sicherlich festhalten. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Letzte Woche hat die OECD wieder ihren jährlichen Bericht über die Einschätzung der Maßnahmen in Österreich in Wien präsentiert. Dieser Bericht hat zweierlei gezeigt: Einerseits hat man hervorgehoben, dass die neue Form der Budgetierung, dass es dem zuständigen Minister aufgrund des Globalbudgets möglich ist, hier sofort zu re­agieren, wenn es um Kurzarbeit geht, wenn es um Altersteilzeit geht, wenn es um Jugendbeschäftigung geht, als eines der modernsten Budgetrechte überhaupt inner­halb der OECD angesehen wird.

Andererseits hat man hier auch festgehalten, dass wir alles tun müssen, um jenen Menschen, die keine Qualifikation mitbringen – in diesem Bereich haben wir das größte Problem –, verstärkt die Möglichkeit zu geben, durch Qualifizierung wieder in den Arbeitsmarkt zurückzukommen.

 


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