Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 81

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Sie haben gesagt, Sie sind in sehr guten Gesprächen mit Kärnten, was die Mindest­sicherung anbelangt. Schauen Sie sich bei der Mindestsicherung das Kärntner Modell an, denn hier bewertet man diese Zeiten! (Beifall beim BZÖ.)

Hier bewertet man diese Zeiten, indem man für Frauen, die über 65 sind und keine eigene Pension haben, 15 Prozent mehr an Mindestsicherung gewährt. Das wäre ein guter Weg, das wäre ein richtiger Weg, und ich glaube, dann würde es auch hier in diesem Haus eine einstimmige Zustimmung für eine zukünftige Mindestsicherung geben. – Danke. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Dr. Jarolim: Mit dem muss man leben, mit solchen Erklärungen!)

12.14


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Steibl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


12.14.10

Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Bundesminister! Wir leben glücklicherweise in Österreich in einer Gesellschaft, in einem Staat, in dem es ein gutes soziales Netz und Unterstützung in allen Lebens­phasen gibt. Es sind vielfältige Maßnahmen, mit denen auf die Notwendigkeiten und Herausforderungen in unterschiedlichen Lebensabschnitten eingegangen wird, und im Alter ist das Pflegegeld dabei sicher ein wichtiger Eckpunkt.

Ich möchte nur kurz auf die Aussagen von Kollegin Haubner zurückkommen, weil sie meinte, dass bis zum Jahr 2000 in Bezug auf Kindererziehungszeiten nichts ge­schehen sei. Ich möchte nur daran erinnern, dass unter der Regierung von ÖVP und SPÖ gerade die Anrechnung der Kindererziehungszeiten im Pensionsrecht eingeführt wurde. Dass es danach, nach 2000, eine massive Verbesserung gegeben hat, hat sie wahrscheinlich auch vergessen.

Zurück zum Pflegegeld beziehungsweise zur Absicherung. – Wenn man sich die Zahlen zwischen 2003 und 2008 anschaut, stellt man fest, dass die Anzahl von Pflege­geldbezieherInnen nach dem Bundespflegegeldgesetz um 12 Prozent gestiegen ist, wobei die meisten BezieherInnen, 34 Prozent, Gott sei Dank in der Stufe 2 sind. Aber: 68 Prozent der BezieherInnen sind Frauen. Und da muss man sich auch anschauen, welche Erfordernisse es gibt, was ein höheres Alter oftmals auch mit sich bringt. Und man muss auch wissen, dass es zu einem großen Teil gerade Frauen sind, die dann ihre Mütter, ihre Väter, auch ihre Kinder – denn es geht ja nicht nur um alte Menschen oder Menschen in der dritten Lebensphase – pflegen.

An dieser Stelle möchte ich wirklich ein Danke sagen, ein ehrliches Danke für diese aufopfernde Arbeit, die diese Menschen leisten! Ich würde es manchmal, glaube ich, nicht schaffen. Ich weiß, was da an Leistung erbracht wird, ich weiß auch aus meinem eigenen Familienverband, was da geleistet wird. Und dafür soll man, glaube ich, wirklich ein Danke an all diese Personen sagen. (Beifall bei der ÖVP.)

Für die Politik ist das natürlich ein Auftrag, diesen Menschen auch eine gute soziale Absicherung zu bieten. Wir haben ja auch im Regierungsprogramm für diese Gesetz­gebungsperiode festgeschrieben, was heute mit diesem Antrag für Personen, die einen nahen Angehörigen pflegen, umgesetzt wird, nämlich dass, wie schon gesagt, bezüg­lich der freiwilligen Pensionsversicherung in Hinkunft die Versicherungsbeiträge ab der Pflegestufe 3 vom Bund unbefristet übernommen werden. Und ich denke, dass im Bereich Pflege und Betreuung – ich habe es ja schon erwähnt – auch in den vergan­genen Jahren einige Schritte gesetzt wurden. Ich möchte da gerade auf die 24-Stunden-Betreuung hinweisen oder auch auf die Erhöhung des Pflegegeldes, um nur zwei Beispiele herauszugreifen.

 


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