Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 84

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haben ja nur kritisiert –: Wir stimmen zu. Wir haben auch beim vorigen Punkt zuge­stimmt, aber wir kritisieren auch.

Ich lese Ihnen, Herr Bundesminister, jetzt etwas vor, das diese problematischen Bedin­gungen von pflegenden Angehörigen beschreibt. Ich ersuche Sie, Herr Bundesminis­ter, nicht nur in diesem Fall, sondern auch generell für dieses Problem zur Verfügung zu stehen, und ich kann mir vorstellen, dass Sie es auch tun.

Da schreibt mir jemand – und das Schreiben habe ich gestern erhalten, das hat wie die Faust auf das Auge gepasst –, der seinen Vater gemeinsam mit der Ehefrau pflegt. Der Vater, um Ihnen das Problem zu beschreiben, ist Epileptiker, hat Parkinson, hatte einen Unfall mit doppeltem Schädelbruch, kann wegen der Krankheit seit acht Jahren das Bett nicht mehr verlassen und wird zuhause von der Frau und vom Sohn gepflegt. 24 Stunden, rund um die Uhr, allerdings nicht von einer 24-Stunden-Betreuung, so wie wir sie kennen, sondern von den Angehörigen.

Das Problem dabei: Der Sohn ist arbeitslos und er hat währenddessen – er lebt in Kärnten – um Familienhospizkarenz angesucht, um Entlastung, weil ihn das AMS die ganze Zeit nur wurzt. (Abg. Bucher: Das AMS-Kärnten ist aber sehr gut!) Ist Ihnen klar, was ich damit sagen will? – Dieser Betroffene betreut gemeinsam mit der Frau und nur mit diesem Pflegegeld beziehungsweise seinem Arbeitslosengeld ausgestattet seinen Vater 24 Stunden lang. Das AMS sagt zu ihm über die Jahre – er beschreibt mir das, ich könnte Ihnen das jetzt vorlesen –: Du musst arbeiten, wir haben eine Arbeit für dich. Er sagt, ich habe meinen Vater zuhause. – Nein, du musst arbeiten, sonst streichen wir. Der Mann ist von Pontius zu Pilatus gelaufen, unter anderem auch zum Kärntner Landeshauptmann. Dieser hat ihn tatsächlich unterstützt – ich verschweige das gar nicht –, hat beim AMS angerufen, dann war kurzfristig wieder für einige Monate Ruhe. Allerdings dauert die Geschichte jetzt schon etliche Jahre. Immer wieder dann, wenn er zum AMS kommt und dort sein Arbeitslosengeld beziehungsweise seine Not­standshilfe holt, sagt man ihm beim AMS: Okay, im Rahmen dieser Betreuungs­pro­gramme hast du zunächst einmal ein bisschen Ruhe, aber dann, nach drei Monaten kommst du in die Intensivzone, in die Intensivberatung, Schulung oder Arbeit, aber auf alle Fälle nicht Vaterpflege, sonst streichen wir dir das.

Herr Bundesminister, nicht nur in diesem Einzelfall braucht es Lösungen und Verbes­serungen. Ich wäre sehr froh, wenn wir jenseits dieser Verbesserung, die wir heute beschließen, uns auch in dem Fall einig werden, dass man nicht die pflegenden Angehörigen, auch wenn sie arbeitslos sind, bestrafen oder zwiefeln darf. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dr. Königshofer.)

12.27


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Bundesminister Hundstorfer. 7 Minuten. – Bitte.

 


12.27.53

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Abgeordneter Öllinger, bei aller Klarheit des Falles, den Sie hier schildern, möchte ich eines auch klarstellen: Arbeitsmarktpolitik bedeutet, Menschen wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren, Arbeitsmarktpolitik bedeutet, Menschen zu reintegrieren. Demzufolge ist es klar, dass man von Zeit zu Zeit schauen muss, ob das noch stattfindet oder nicht, denn Sie sind dann der Erste, der gelaufen kommt und sagt, dieser Person fehlt jetzt eine Unmenge an Pensionszeit, und, und, und. (Abg. Öllinger: Nein, nein, nein!) – Karl, bleiben wir bei der Wahrheit, drehen wir uns diese nicht so, wie wir es brauchen. – Das ist Punkt eins.

 


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