Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lipitsch. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.
14.52
Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Galerie! Kolleginnen und Kollegen! Die Bundeswettbewerbsbehörde sowie die E-Control, aber insbesondere die Konsumentenschützer haben in den letzten Jahren zahlreiche massive Beschwerden über die Tarifgestaltung der Strom- und Gasrechnungen erhalten.
Konsumenten haben insbesondere Kritik an den unlesbaren, verwirrenden, schwer verständlichen und kaum miteinander vergleichbaren Abrechnungen der Anbieter geübt. Der Verwaltungsgerichtshof hat diese Argumentation bestätigt.
Ich möchte in diesem Zusammenhang insbesondere dem VKI und den Mitarbeitern der Arbeiterkammer im Bereich Konsumentenschutz danken, die als Prellböcke gedient haben, denn die Kunden haben sich einfach dort beschwert und haben dort ihren Frust abgelassen. Ein recht herzliches Dankeschön an diese Damen und Herren, dass sie so an diesem Gesetz mitgewirkt haben, um für die Kundinnen und Kunden einiges zu verbessern.
Diese Kritik hat im Regierungsübereinkommen ihren Niederschlag gefunden, und dort steht eindeutig, dass Energierechnungen für Haushalte zukünftig transparenter und vergleichbarer sein müssen.
Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass gerade im Herbst 2008 die Strom- und Gaskunden von mehr als 20-prozentigen Preiserhöhungen getroffen wurden. Und wenn man sieht, dass die Einsteigerpreise nun deutlich heruntergegangen sind, so muss man sagen, diese Preissenkungen sind nur minimal an die Kunden weitergegeben worden.
Obwohl die Kunden bis zu 200 € sparen könnten, wenn sie den Gas- oder den Stromanbieter wechseln würden, trauen sich das viele nicht; diese Erfahrung haben wir gemacht. Grund dafür sind natürlich der mangelhaft entwickelte Wettbewerb, aber auch unmögliche Preisvergleiche und immer wieder die Angst, etwas falsch zu machen und dann entweder ohne Gas oder Strom dazustehen.
Deshalb bedarf es in Österreich einer Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen, aber auch der Möglichkeit, dass der Wechsel über das neue Medium Internet durchgeführt werden kann. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass wir jene Menschen nicht vergessen dürfen, die mit dem Medium Internet nicht umgehen können, auch für sie muss es möglich sein, auf kurzem Wege einen Wechsel durchzuführen.
Es ist daher wichtig, Regelungen zu finden – noch dieses Jahr –, die eine Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren beim Wechsel der Gas- und Stromlieferanten ermöglichen und dafür zu sorgen, dass es eine erhöhte Transparenz im Bereich der Strompreisauszeichnung, aber auch der Erkennung der Preise gibt.
In einer transparenten Rechnung muss natürlich auch die unterschiedliche Auswertung des Netz- und Energietarifes vorhanden sein, aber es darf nur mit einem Zahlschein zu bezahlen sein, damit die Kunden nicht verunsichert werden. Es muss in Zukunft möglich sein, dass Kunden auch ohne Studium erkennen können, von wem sie Leistungen bekommen und was diese kosten. (Beifall bei der SPÖ.)
14.56
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schenk. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.
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