Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 138

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In diesen Fällen werden Minderjährige von über 14 Jahren gemeinsam mit ihren Eltern angehalten beziehungsweise wird ein Unter-14-Jähriger mit Zustimmung seiner Eltern mit diesen gemeinsam untergebracht, aber es wird keine Schubhaft über diese Kinder verhängt. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

15.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Redezeit der nun zu Wort gemeldeten Abgeordneten beträgt gemäß der Geschäftsordnung je 5 Minuten.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Pendl zu Wort. – Bitte.

 


15.20.07

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Das ist sicher ein sehr sensibles Thema, aber lassen Sie mich eingangs auch Folgendes klarstellen: Wir leben in einem Rechtsstaat, und ich meine, dass sich jeder – und ich betone: jeder! – nach unseren Rechtsvorschriften zu richten hat. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der FPÖ. Abg. Dr. Königshofer: Ein neuer Sheriff!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die ganze Diskussion über die Schubhaft wäre generell entbehrlich, wenn sich ganz einfach jeder an die Rechtsbestimmungen halten würde. (Rufe bei der FPÖ: Richtig!) Aber leider warten nicht alle auf aufent­haltsbeendende Maßnahmen, sondern tauchen halt in die Illegalität ab. Das weiß jeder hier im Raum. Daher gibt es auch die Schubhaft. (Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie würden wir das hier diskutieren, wenn die Kinder in solchen Fällen, wie hier zitiert, automatisch von den Erwachsenen getrennt würden? – Dann würde man es ganz genau von der anderen Seite her argumentieren, wie unmenschlich unsere Behörden sind, dass sie Familien auseinanderreißen. (De­monstrativer Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. Abg. Strache: Genau!)

Das liegt doch auf der Hand, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich brauche jetzt nichts zu wiederholen, denn das ist unser Rechtsbestand. (Abg. Öllinger: Mutter in ..., Vater in Schubhaft auseinandergerissen oder nicht?)

Eines, lieber Kollege Öllinger, wird es jedoch nicht geben: Dass man über den Um­weg – mir tun die Kinder ja auch leid! –, weil Kinder mit im Spiel sind, die aufenthalts­beendenden Maßnahme nicht mehr setzen kann. So weit darf es bei uns auch wieder nicht kommen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich sage auch in aller Klarheit: Was haben wir bei den Beratungen und bei der Beschlussfassung des Fremdenrechtspakets 2005 hier für Diskussionen gehabt! Ich kann mich noch genau daran erinnern, wie dagegen argumentiert worden ist, als wir hier für dieses Paket eingetreten sind. Jeder kennt jedoch die Zahlen vor der Be­schlussfassung des Fremdenrechtspaketes. Vergleichen wir doch einmal die Zahlen vor Inkrafttreten dieses Fremdenrechtspaketes mit den heutigen Zahlen – auch, was die Minderjährigen betrifft! Früher waren Hunderte in Schubhaft, voriges Jahr waren es 20, und heuer sind es bis heute zwei. (Abg. Hornek: Genau so ist es! Zwischenruf der Abg. Mag. Korun.)

Meine geschätzten Damen und Herren, man muss immer aufpassen, wenn man jemandem einen Rechtsbruch unterstellt. Da lade ich ein, sich vorher einmal das Gesetz anzusehen. Dann sieht man, dass das Innenministerium erlassmäßig klar geregelt hat, dass für Minderjährige keine Schubhaft angeordnet werden darf. Das ist auch klar und jedem bekannt. Also diskutieren wir in Wirklichkeit nur darüber, ob es Sinn macht, die Familie zu zerreißen: ja oder nein? (Abg. Öllinger: Waren Sie jemals


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