Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 189

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Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert auf die Bundesländer Wien und Nieder­österreich im Hinblick auf ihre faktische Beherrschung als Miteigentümer alle Möglich­keiten zu nutzen eine Prüfung des Projektes „Skylink“ der Flughafen Wien AG durch den Rechnungshof umgehend stattfinden zu lassen.“

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Karl. – Bitte.

 


17.59.36

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn hier mein Vor­redner beklagt, dass wir im österreichischen Parlament zu wenige Minderheitsrechte haben, so muss ich schon darauf hinweisen, dass ein europaweiter Vergleich klar und deutlich ergeben hat, dass wir, europaweit betrachtet, über das minderheiten­freund­lichste Parlament überhaupt verfügen! (Ruf bei der FPÖ: Danke, Frau Abgeordnete!)

Nehmen Sie das bitte einmal zur Kenntnis! Das ist eine Tatsache. Sie können gerne auch in diese Unterlagen Einsicht nehmen, das ist überhaupt kein Problem. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Dr. Moser: ... das deutsche Parla­ment! – Weitere Zwischenrufe.)

Nunmehr möchte ich jedoch zum eigentlichen Gegenstand dieses Antrages Stellung nehmen. Im Zusammenhang mit der Umsetzung des AUA-Privatisierungsauftrags ist immer wieder behauptet worden, dass das Verfahren rechtswidrig durchgeführt worden ist. Zur Überprüfung dieser Vorwürfe hat die ÖIAG zwei Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Die Gutachter Professor Nowotny und Professor Eilmansberger standen im Rechnungshof-Unterausschuss als Auskunftspersonen zur Verfügung und haben uns ausführlich über die europarechtlichen Vorgaben für Privatisierungsprozesse und ihre Bedeutung für die AUA-Privatisierung informiert.

Lassen Sie mich kurz darauf eingehen, zu welchen Ergebnissen die beiden Rechts­wissenschafter gekommen sind.

Dem Erfordernis, dass die Bieter über genügend Zeit und Informationen verfügen müssen, um eine angemessene Bewertung der Vermögenswerte, auf die sich ihr Angebot bezieht, vornehmen zu können, wurde im gegenständlichen Privatisierungs­verfahren bestens entsprochen. Die von der ÖIAG gewählte Vorgangsweise, den Bietern den Zugang zu sensiblen Informationen nur schrittweise anzubieten und mit der Intensität der Teilnahme am Verfahren zu verknüpfen, wurde als zulässig beurteilt. Es ist auch bei von Privaten durchgeführten Unternehmensverkäufen durchaus üblich, den Informationszugang auf diese oder ähnliche Art und Weise stufenweise zu struk­turieren.

Als unproblematisch erweist sich auch die von der Lufthansa geforderte staatliche Restrukturierungshilfe für die AUA in Form eines Schuldenerlasses in Höhe von 500 Mil­lionen €, der bereits angesprochen worden ist. Das damit von der Lufthansa gelegte Angebot eines negativen Kaufpreises statt eines positiven Kaufpreises ist nach Auskunft der Experten daher eine prozesskonforme Bedingung.

Teilweise hat es auch für Aufregung gesorgt, dass der Privatisierungsauftrag die ÖIAG ermächtigt, die AUA bei Erhaltung einer österreichischen Kernaktionärsstruktur von 25 Prozent plus einer Aktie zu privatisieren. Um diesem Privatisierungsauftrag zu ent-


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