Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 227

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ist ja alles noch viel schwieriger, denn da sind ja so viele definitiv gestellt, da gibt es so viele Pragmatisierte, und da kann man ja gar nichts machen.

Bei Pröll klingt das auch nicht anders. Da gibt es Einflussbereiche, wo dann etwa im Spitalswesen nichts gemacht werden kann, weil die Länder nicht mitziehen, und da muss man Rücksicht nehmen und dort muss man Rücksicht nehmen. – Das ist genau der Punkt. Wenn Sie wirklich angetreten sind, um den Stillstand zu moderieren und uns Sand in die Augen zu streuen, um einfach so weiterzumachen wie bisher, dann kann ich Ihnen garantieren, dass es bei der nächsten Wahl nicht gut um ihr Wahlergebnis stehen wird – und auch nicht gut um Österreich. (Beifall beim BZÖ. Abg. Dr. Grünewald: Bitte sagen Sie einmal „Universität“!)

20.13


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Cortolezis-Schlager zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


20.13.44

Abgeordnete Mag. Katharina Cortolezis-Schlager (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich darf wieder zur Tagesordnung zurückkehren. Wir reden nämlich gerade über eine Reform – nicht über Stillstand, sondern über die Weiterentwicklung der Universitäten. (Abg. Scheibner: Auch eine Reform kann Stillstand sein!)

Das Universitätsgesetz in seiner aktuellen Fassung inklusive der vorliegenden Novelle wurde sehr, sehr lange und ausgiebig diskutiert und umfassend vorbereitet. Daher gilt mein Dank auch an dieser Stelle Herrn Bundesminister Dr. Johannes Hahn und seinem Team sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ressorts, die uns aufgrund dieser intensiven Vorbereitung heute eine Grundlage vorgelegt haben, die es uns ermöglicht, den Meilenstein in der Universitätsentwicklung weiter zu beschließen. (Beifall bei der ÖVP.)

Die vorliegende Novelle basiert auf einem uneingeschränkten Bekenntnis zur Auto­nomie, und mit Ausnahme des Kollegen Grünewald kenne ich auch niemanden, der die Autonomie der Universitäten zurückschrauben möchte. (Abg. Dr. Grünewald: Ich auch nicht! Habe ich das gesagt?!)

Maßnahmen der Weiterentwicklung umfassen unter anderem die Leistungsorientierung und Qualitätssicherung ... – Schön, wenn Sie die Universitäten doch nicht an das Gängelband des Ministeriums heranführen wollen, Herr Kollege Grünwald; dann habe ich Sie missverstanden. (Abg. Dr. Zinggl: Deutlich missverstanden!)

Die Förderung der Umsetzung des Bologna-Prozesses ist ein wichtiger Punkt, ebenso die Neugestaltung der Studieneingangsphase und die Möglichkeit des vierjährigen Bachelor-Studiums in begründeten Fällen.

Ziel muss es auch sein – und das drückt sich hier aus –, die Quote der Studienab­brecherinnen und Studienabbrecher weiter zu verringern, daher die Vereinbarkeit von Studium und Beruf zu fördern und auch die Karrierebetreuung für Studierende und die Kinderbetreuung für studierende Eltern weiter auszubauen.

Die Durchlässigkeit der LLL-Strategie ist auch weiter ermöglicht, da das Master-Studium im Durchgang gesichert ist; auch darauf wurde geachtet. Die 40-Prozent-Quote ist jedoch der wichtigste Punkt in diesem Zusammenhang, denn das ist jener Meilenstein hinsichtlich des Ausbaus der Frauenförderung, der sich seit 1993 durch­zieht. Die 40-Prozent-Quote besagt, dass in allen Entscheidungsprozessen Frauen transparent mitwirken können und ihnen die Opting-out-Methode zur Verfügung steht, dass heißt, wenn sie aufgrund ihrer beruflichen oder sonstigen Belastungen nicht


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