Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 244

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Warum ist das für uns in Österreich und für unsere Unternehmen, die dort investieren, wichtig? – Österreichische Unternehmen sind Investor Nummer 1 in Bosnien-Herze­gowina, und diese brauchen Rechtssicherheit. Sie brauchen einen funktionierenden Rechtsstaat, wo klar ist, dass im Fall, dass es Streit gibt und die Justiz eingeschaltet wird, funktionierende Institutionen vorhanden sind.

Mit diesem Abkommen wird das wesentlich gefördert und auch der Druck erhöht, dass diese Einrichtungen funktionieren. Es gibt eine regelmäßige Überprüfung durch die Kommission, und wenn etwas nicht funktioniert, werden entsprechende Schritte der Europäischen Union gesetzt. Daher ist es aus unserer Sicht sehr zu begrüßen, dass es dieses Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen gibt.

Zum Zweiten möchte ich darauf hinweisen, dass die Situation, die zu Recht ange­sprochen wurde, schwierig ist. Bosnien ist de facto dreigeteilt: vom Staatspräsidium bis zu sonstigen Funktionen ist immer eine Dreiteilung mit drei Personen vorgesehen. In der Regierung gibt es ein Rotationsprinzip: Wenn der jetzige Außenminister von kroati­scher Seite kommt, dann kommt der nächste von serbischer und der übernächste von bosnischer Seite.

Das heißt, wir müssen diese schwierige Lage, die in diesem Land herrscht, sehen und müssen uns daher auch mit diesen Gegebenheiten zurechtfinden. Das ist für viele Länder schwierig, und in Anbetracht des Aufbaus dieses Apparats, in dem überall eine Dreiteilung vorgesehen ist, kann man ermessen, welche Schwierigkeiten es auch landesintern gibt.

Nichtsdestotrotz bleibt das für uns ein besonderes Betätigungsfeld. Wir Österreicher haben in Bosnien einen guten Ruf und sollten diesen auch für die Zukunft ausbauen und stärken.

Ich darf zum Dritten sagen, weil die Rolle von Valentin Inzko angesprochen wurde: Ich glaube nicht, dass wir im Herbst dieses Jahres von einer Verwaltung, die nach dem Dayton-Abkommen nach wie vor mit Hohen Repräsentanten der UNO ausgestattet ist, zu einer EU-geführten Mission übergehen können. Dazu fehlen noch einige Voraus­setzungen. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Es sind ja fünf Ziele und zwei Bedingungen festgelegt, und momentan ist nicht abseh­bar, wann das tatsächlich so eintritt, dass wir zu einer ganz anderen Funktion eines Beauftragten übergehen können und nicht mehr „Bonn Powers“ im Vordergrund ste­hen, so wie das jetzt wieder angewandt wurde.

Trotzdem hat Valentin Inzko einen sehr guten Job geleistet. Er ist ein Vertreter, der auch anerkannt ist. Er muss natürlich auch seine Aufgaben wahrnehmen. Er muss die „Bonn Powers“ anwenden, wenn es notwendig ist. Er hat es erst jetzt wieder getan, und wir sollten ihn unterstützen, weil er dort als Österreicher auftritt und auch einen entsprechend guten Ruf im Land genießt. Ich glaube, Valentin Inzko verdient unser aller Unterstützung!

In diesem Sinn begrüße ich, dass Botschafter Inzko diese Aufgabe weiterhin mit dieser Konsequenz wahrnimmt. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Großruck mit einer gewünschten Redezeit von 3 Minuten zu Wort. – Bitte.

 


21.06.01

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätz­ter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Natürlich stimmen wir diesem Assoziations- und


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