Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 55

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chende Croquis zur Verfügung stellen und im Zusammenhang mit dem Tagungsende abstimmen lassen werde.

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Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In der Präsidialkonferenz wurde folgender Kon­sens über Gestaltung und Dauer der Debatten erzielt:

Es wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vorgeschlagen, sodass sich fol­gende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 122 Minuten, FPÖ 108 Minuten sowie BZÖ und Grüne je 95 Minuten.

Für die Dauer der Fernsehübertragung durch den ORF von 10.55 Uhr bis 13.00 Uhr wurde folgende Redeordnung vereinbart:

Gemeinsame Debatte zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2: eine RednerInnenrunde mit je 5 Minuten, insgesamt 25 Minuten, ein Regierungsmitglied mit 7 Minuten, eine Rednerrunde mit je 3 Minuten – das sind insgesamt 47 Minuten.

Gemeinsame Debatte zu den Tagesordnungspunkten 3 bis 5: Redezeit pro Fraktion 14 Minuten, eine RednerInnenrunde, ein Regierungsmitglied mit 7 Minuten, eine Red­nerInnenrunde, ein Regierungsmitglied mit 5 Minuten sowie allfällige weitere RednerIn­nenrunden – somit insgesamt 82 Minuten. (Abg. List begibt sich zum Rednerpult und bleibt dort stehen.)

Das Prinzip Contra/Pro gelangt nur so lange zur Anwendung, als Contra- beziehungs­weise Pro-Redner innerhalb der oben angeführten Gesamtredezeit je Fraktion zur Ver­fügung stehen.

Herr Abgeordneter List, wir haben noch eine Abstimmung durchzuführen. Wir sind noch nicht so weit, dass der erste Redner drankommt. (Abg. Grosz: Im Gegensatz zum Herrn Faul ist er eben fleißig!)

Der den Vorsitz führende Präsident verteilt jeweils spätestens vor Beginn der letzten Runde nach Rücksprache mit den Klubvorsitzenden die für die letzte Runde verblei­bende Redezeit zu gleichen Teilen auf die fünf Fraktionen – es muss dann eben mit berücksichtigt werden, dass jetzt weniger Minuten zur Verfügung stehen.

Weiters ist vorgeschlagen, dass tatsächliche Berichtigungen erst nach der Fernseh­übertragung aufgerufen werden.

Wir kommen zur Abstimmung über diese Redeordnung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezüg­liches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.54.411. Punkt

Bericht des Landesverteidigungsausschusses über die Regierungsvorlage (161 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinar­gesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Militärbefugnisgesetz, das Sperrgebietsgesetz 2002, das Munitionslager­gesetz 2003, das Militärauszeichnungsgesetz 2002 und das Truppenaufent-


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