Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 92

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

die Forderungen dieser Personen ernst zu nehmen und umzusetzen. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Gahr.)

12.47


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.

 


12.47.41

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Damen und Her­ren des Hohen Hauses! Wir sprechen heute über einen Bericht, der sich mit einer Gruppe von Personen befasst, denen in der Gesellschaft eine spezielle Stellung zu­kommt. Behinderte Menschen, die leider immer noch den Status einer Randgruppe haben, bedürfen unserer besonderen Aufmerksamkeit. Die Politik, wir im Hohen Haus, wir als Gesellschaft haben die Aufgabe, unsere Arbeits- und Sozialpolitik, unser Schul­system und unsere Gesetzgebung an den Bedürfnissen dieses Personenkreises zu orientieren.

Der Bericht der Bundesregierung 2008 bescheinigt, dass wichtige Aufgaben und wich­tige Anliegen für behinderte Menschen bereits umgesetzt wurden und sich weitere An­liegen derzeit in der Umsetzungsphase befinden. Ich denke dabei an Maßnahmen wie die Optimierung der Beschäftigungsoffensive, damit der steigenden Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung entgegengewirkt wird, die Bereitstellung von finanziel­len Mitteln für diverse Projekte, die „Aktion 500“ und die Fortsetzung dieser Aktion durch Job Coaching und einige Maßnahmen mehr, gerade für behinderte Jugendliche.

Auch die erst kürzlich beschlossenen Maßnahmen im Rahmen des Einkommensteuer­gesetzes, die Erweiterung der steuerlichen Absetzbarkeit der Betreuungskosten für be­hinderte Kinder bis nunmehr zum vollendeten 16. Lebensjahr, all das sind Maßnah­men, die gerade auch den behinderten Personen zugute kommen.

Auch wenn die angeführten Punkte zeigen, dass für behinderte Personen bereits Wich­tiges getan wurde, liegt es an uns, geschätzte Damen und Herren, weitere Schritte in Richtung lückenlose Integration von behinderten Menschen und vollkommene Gleich­stellung zu setzen.

Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es einer konsequenten Weiterentwicklung der An­liegen der Behinderten und auch einer stetigen Weiterentwicklung des Behindertenein­stellungsgesetzes. Ich möchte festhalten, dass die Verbesserung der Rechtsstellung der Behinderten uns Sozialdemokraten ein zentrales Anliegen ist und auch im Regie­rungsprogramm festgeschrieben wurde. Mit der Einrichtung einer Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Vertreter aller Sozialpartner und der Behindertenorganisationen wird die Umsetzung des Regierungsprogramms und die Rechtsstellung der Behindertenver­trauenspersonen im Sinne der behinderten Menschen meiner Ansicht nach in geeigne­ter Weise gewährleistet.

Betreffend Rechte und Pflichten behinderter Personen möchte ich auf das Arbeitsver­fassungsgesetz verweisen, gemäß dem der Betriebsrat die betriebliche Interessen­vertretung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – ich betone: aller! – ist und auch der Behinderte/die Behinderte das aktive und das passive Wahlrecht hat und somit bei der Zusammensetzung des Betriebsrates eine wichtige Mitbestimmung hat. Geschätz­te Damen und Herren! Dennoch ist es notwendig, dass dem Behindertenausschuss eine noch weiterreichende rechtliche Stellung zukommt.

Ich möchte abschließend betonen, dass wir trotz beachtlicher Erfolge und Fortschritte noch lange nicht am Ziel angelangt sind. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.51

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite