Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.
12.51
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst einmal bei all jenen Kollegen, die das getan haben – und es waren etliche –, für die sehr freundliche bis sogar herzliche Aufnahme der Kollegin Jarmer bedanken. Das ist nicht selbstverständlich, wenn jemand Neuer ins Parlament kommt, das wissen wir. Aber auch die Unterstützung, die das Parlament gegeben hat, damit hier Gleichstellung stattfinden kann, und auch Ihre Unterstützung für diese Anliegen ist sicher wichtig und notwendig. Danke schön! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Jury.)
Zum Behindertenbericht selbst: Das Problem dieses Berichtes – und darauf sind wir auch in der Ausschussberatung deutlich eingegangen – stellt sich auch hier rein personell dar. Es sitzen hier der Bundesminister für Soziales und die Frau Staatssekretärin aus dem Bundesministerium für Wirtschaft (Staatssekretärin Marek: Und Jugend!) – und Jugend –, es ist aber eigentlich die gesamte Bundesregierung, die hier sitzen müsste und diesen Bericht auch verantworten müsste. Meine Kollegin Jarmer hat schon auf einen Punkt hingewiesen, an dem man sehr deutlich sehen kann, dass dieser Bericht neben Passagen, die auch tatsächlich okay sind – auch wenn sie nur berichten –, auch Passagen enthält, die nicht nur nicht okay sind, sondern die ihrerseits schon fast wieder diskriminierend wirken.
Eine dieser Passagen betrifft die barrierefreien Wahllokale. Ich lese Ihnen diese Passage vor – sie stammt vom Innenministerium –:
„Die beschriebene Rechtslage stellt einen Kompromiss zwischen den berechtigten Wünschen Wahlberechtigter mit Behinderungen und den faktischen Möglichkeiten dar. Zu bedenken ist nämlich, dass die Mehrzahl der etwa 13.000 Wahllokale bei bundesweiten Wahlen in Schulen oder Gasthäusern untergebracht ist und ein Umbau anlässlich einer Wahl kaum umsetzbar ist. Aus Kostengründen besteht für die nähere Zukunft bezüglich dieser Bestimmung auch wenig Handlungsspielraum, um eine für Personen mit Behinderungen noch“ – noch?! – „großzügiger gestaltete Rechtslage zu normieren.“
Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen! Da wird klar vom Innenministerium geschrieben: Ja, wir sind leider nicht in der Lage. Wahllokale sind in Schulen und in Gasthäusern, die können wir aus Kostengründen nicht barrierefrei ausgestalten. Und „noch großzügiger“ als das Nichtausgestalten werden wir in den nächsten zehn Jahren nicht sein können – aus Kostengründen.
Das ist, mit Verlaub, nicht nur zu wenig, sondern das ist tatsächlich feindlich beziehungsweise diskriminierend gegenüber den Behinderten!
Abschließend noch folgender Punkt: Weil in diesem Behindertenbericht ja auch der Bericht des Behindertenanwalts enthalten ist, möchte ich doch, obwohl Herr Haupt jetzt nicht anwesend ist – oja, er sitzt noch da! –, darauf hinweisen. Ich danke auch allen Fraktionen dafür, dass sie dem Anliegen der Kollegin Haidlmayr, dass nämlich der Bericht der Behindertenanwaltschaft hier im Behindertenbericht enthalten ist, nachgekommen sind. Es sind aber auch die einzelnen Punkte aus dem Kapitel von Herrn Haupt erwähnenswert. Ich greife hier nur einen heraus: die fehlenden Valorisierungen im Steuerrecht für Behinderte, wo seit über 20 Jahren nicht mehr angepasst wurde. – Es ist ein lesenswertes Kapitel, es weist auf Versäumnisse hin, die weniger im Sozialressort als in den vielen anderen Ressorts zu finden sind. (Beifall bei den Grünen.)
12.55
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