Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 142

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men. Diese Prämien sollen aber nicht zusätzlich das Budget belasten, sondern sie sol­len durch gerechte Umschichtungen der Förderungen finanziert werden. Es ist ja nicht nachvollziehbar, dass es Betriebe gibt, die über 500 000 € an Förderungen bekommen. Die anderen bekommen gerade einmal ein Taschengeld. (Abg. Eßl: Warum?) – Ja, das frage ich Sie! Wie sollen das die Bauern wissen, wenn Sie es nicht einmal wissen? (Beifall beim BZÖ.)

In diesem Zusammenhang bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Huber, Linder, Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, einen Sockelbetrag bei der Betriebsprämie von mindestens 7 000 € für Vollerwerbslandwirte sicherzustellen.“

*****

Danke. (Beifall beim BZÖ.)

13.58


Präsident Fritz Neugebauer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht.

Ich bitte nur, jeweils der guten Ordnung halber immer hinzuzufügen: „Der Nationalrat wolle“ dies „beschließen“. – Ich gehe davon aus, dass auch das der Wille gewesen ist.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Huber, Linder Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ein­führung eines Sockelbetrages bei der Betriebsprämie für Vollerwerbslandwirte

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 687/A der Abgeordneten Fritz Grillitsch, Mag. Kurt Gaßner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Markt­ordnungsgesetz 2007, das Marktordnungs-Überleitungsgesetz, das Pflanzenschutzmit­telgesetz 1997, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Pflanzgutge­setz 1997, das Pflanzenschutzgesetz 1995 und das Forstliche Vermehrungsgutge­setz 2002 geändert werden (Agrarrechtsänderungsgesetz 2009) (293 d.B.)

Die derzeitige Entwicklung nicht nur auf dem Milchmarkt, sondern im Lebensmittelbe­reich allgemein, bringt sehr viele landwirtschaftliche und bäuerliche Betriebe in finan­ziell schwierige Situationen. Vor allem Hofübernahmen werden immer seltener und meistens werden die landwirtschaftlichen Betriebe nur mehr im Nebenerwerb weiter geführt.

Vor allem die „Hoferben“ sehen in den hohen Fixkosten eines landwirtschaftlichen Be­triebes ein zu große Belastung und Entscheiden sich immer öfter für das Betreiben einer Nebenerwerbslandwirtschaft. Dies führt unweigerlich zu einer extensiveren Be­wirtschaftung mit allen dazugehörigen negativen Auswirkungen.

Zur Abfederung dieser Umstände und als Hilfestellung für Betriebe von Vollerwerbs­landwirten, soll es zur Einführung eines Sockelbetrages bei der Betriebsprämie kom­men.

 


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