Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 168

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Ich möchte zum Thema kommen, und ich denke mir, bei diesem Punkt, dass die Prü­fungskompetenzen des Rechnungshofes ausgeweitet werden sollen, haben wir eine sehr große Bandbreite. Der Antrag, den wir hier heute debattieren, behandelt den Um­stand, dass der Rechnungshof in öffentliche Unternehmen mit – jetzt – einem Anteil der öffentlichen Hand ab 50 Prozent, dann mit 25 Prozent, gehen kann. Wir haben auch noch die Bandbreite bei den Gemeinden, bei den EU-Förderungen und bei den Agrarförderungen.

Ich meine, dass wir hier in diesem Haus uns alle einig sind, dass die Arbeit des Rech­nungshofes, seine Prüfungen, eine wichtige Arbeit ist, um Vorgänge offenzulegen, um Transparenz aufkommen zu lassen, um die Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweck­mäßigkeit in der Verwaltung, in Betrieben et cetera anzuschauen.

Dass die Senkung der notwendigen Höhe der Anteile der öffentlichen Hand auf 25 Pro­zent ein wichtiges Anliegen ist und auch vonseiten des Rechnungshofpräsidenten im­mer wieder aufs Tapet gebracht wird, ist hier gleichfalls bekannt. Dennoch ergeben sich derzeit einige Hürden: Ich möchte Richard Schenz zitieren, der in der heutigen „Presse“ Folgendes gemeint hat:

„Jede öffentliche Diskussion über ihr Geschäftsgebaren (...) schade aber den börsen­notierten Unternehmen und damit dem Finanzplatz Wien.“

Ich denke, auf dieses Argument muss man eingehen können (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler), denn uns ist wichtig, dass darauf geachtet wird, dass der Rechnungshof nach einem gesetzlichem Auftrag, den wir ihm erteilen, tätig werden kann.

Nach der Wirtschafts- und Finanzkrise ist es so, dass sich Investoren ein bisschen schüchterner und zurückhaltender verhalten. Das ist schade, aber es wäre auch eine Chance für Unternehmen, eine zusätzliche Bestätigung zu bekommen, wenn der Rech­nungshof die Möglichkeit einer Prüfung bekäme, denn Prüfungen des Rechnungshofes können andere Perspektiven bringen. Dies wäre ein zusätzlicher Pluspunkt und auch ein Wettbewerbsvorteil durch ein sozusagen parlamentarisches, demokratisches Quali­tätssiegel.

Die Diskussionen werden uns bei der Verwaltungsreform begleiten, die Diskussionen werden uns in unserer weiteren politischen Arbeit begleiten, und ich denke, in Verant­wortung für den Wirtschaftsstandort und in Verantwortung für das Geld der Steuerzah­lerinnen und Steuerzahler müssen wir uns auch ausreichend Zeit dafür nehmen, alle Argumente abzuwägen und eine gute Entscheidung zu treffen. (Beifall bei der SPÖ.)

15.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Gahr zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.16.15

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Frau Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der heutige Fristsetzungsantrag des Kollegen Bucher ist, denke ich, ein An­trag, um wieder einmal einen Wunsch in Erinnerung zu rufen und einen Anlass dazu zu benützen, hier etwas einzufordern. Kollege Bucher, Sie haben von sehr viel Vertrauen in den Rechnungshof gesprochen. – Ja, auch wir haben sehr viel Vertrauen in den Rechnungshof: Der österreichische Rechnungshof genießt einen außerordentlich gu­ten Ruf! Wir haben auch sehr viel Vertrauen in das derzeitige System. (Abg. Bucher: ... Vorstände am Flughafen auch!)

Wenn Sie sich fragen, ob in der Republik alles im Lot ist, so meine ich, dass in Öster­reich die öffentliche Finanzkontrolle – beginnend bei den Gemeinden über Gemeinde­verbände über Bezirksverwaltungsbehörden, Länder, Landesrechnungshöfe bis zum Bundesrechnungshof – funktioniert. Wir hier haben den Auftrag, dass die Kontrolle


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