16.28
Abgeordneter Erich Tadler (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! In der Änderung des Bundesgesetzes über den Betrieb von Dampfkesseln und Wärmekraftmaschinen, kurz Dampfkesselbetriebsgesetz genannt, wollen Sie eine Kompetenzentflechtung bei der Qualifikation der Betriebswärter einführen. Und da stellt sich für mich die Frage, wie das im vorliegenden Gesetzentwurf stattfinden soll.
In § 5 der Regierungsvorlage zur Änderung des Dampfkesselbetriebsgesetzes wird von Hilfspersonen gesprochen, die dem § 3 Abs. 2 entsprechen sollten. Wenn Sie allerdings § 3 Abs. 2 genauer lesen, wird Ihnen auffallen, dass nur eine fachlich befähigte Person für diesen Dienst verwendet werden darf. Diese fachliche Befähigung wird in § 3 Abs. 3 näher beschrieben: Diese Person muss eine entsprechende praktische Verwendung absolviert haben und anschließend ihre Kenntnisse durch Ablegung einer Prüfung in dem jeweiligen Prüfungsgebiet nachgewiesen haben. – Was ist dann mit der von Ihnen vorgeschlagenen Hilfsperson, die dem § 3 Abs. 2 entsprechen soll? Was ist dann mit dieser Person?
Dass man eine Angleichung der Gesetze auf EU-Niveau, vor allem wenn eine Richtlinie vorgegeben wurde, durchführen muss, liegt wohl auf der Hand. Eine Angleichung über die Anerkennung ausländischer Zeugnisse ist ebenso notwendig, um Fachpersonal aus dem Ausland einstellen zu können, meine Damen und Herren! – Nur eine Möglichkeit im Gesetz vorzusehen, um Ausgleichsmaßnahmen vorzuschreiben, reicht wohl nicht, um die Gefahren weitestgehend auszuschließen. Deshalb erweckt diese Regierungsvorlage den Eindruck, dass hier wieder einmal zu schnell gehandelt wurde.
Im Zuge der Debatte im Ausschuss wurde dann auch noch die UVP-Novelle an den Wirtschaftsausschuss verwiesen. – Frau Staatssekretärin, um den inhaltlichen Zusammenhang zwischen den Bestimmungen betreffend die Qualifikation eines Betriebswärters und betreffend die Überprüfung von Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen wirklich zu erkennen, dazu benötigt man eine sehr ausgeprägte Phantasie. (Beifall beim BZÖ.)
16.31
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Katzian zu Wort. Redezeit: 6 Minuten. – Bitte.
16.31
Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir haben in der letzten Stunde viele Beiträge zum Thema Energie im Allgemeinen mitverfolgt, wodurch deutlich geworden ist, dass die Energiethematik ein wichtiges Zukunftsfeld ist und eine starke europäische Dimension hat. Nicht nur durch die Ausführungen von Herrn Dr. Bartenstein im Hinblick auf das Ökostromgesetz, auch durch die Hinweise zur Erreichung der 20-20-20-Ziele, zu denen sich Österreich verpflichtet hat, ist das in den letzten Diskussionsbeiträgen sehr deutlich geworden.
Ich bin überzeugt davon, dass wir alle Anstrengungen unternehmen müssen, um diese Diskussionen voranzutreiben, gemeinsam zu Lösungen zu kommen, damit wir unseren Planeten den nächsten Generationen so zur Verfügung stellen, wie wir selbst ihn vorgefunden haben.
Beim Dampfkesselbetriebsgesetz ist schon darauf hingewiesen worden, dass es die Pflicht des Betriebswärters ist, für einen energieeffizienten Betrieb von Dampfkesseln zu sorgen. Damit ist deutlich, dass das Thema Energieeffizienz eine Querschnittmaterie ist und wir sämtliche Potenziale in diesem Zusammenhang nützen müssen.
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