Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 191

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Energieeffizienz beschränkt sich aber, wie gesagt, nicht auf diesen Bereich allein, es ist notwendig, weitere Schritte zu setzen und weitere Maßnahmen voranzutreiben. Ins­besondere geht es um die Realisierung der vorhandenen Potenziale, die in einem Mas­terplan Energieeffizienz dargestellt werden sollen, und darauf aufbauend darum, kon­krete Maßnahmenvorschläge für die wichtigsten Bereiche – Gebäude, Mobilität und In­dustrie – zu erarbeiten.

Die öffentliche Hand hat hier sicher eine Vorbildfunktion. Wir sollten daher, wenn es uns ernst ist mit der Energieeffizienz, überlegen, diese bei öffentlichen Ausschreibun­gen als ein wichtiges Kriterium zu etablieren. Wir können damit auch einen wichtigen Beitrag zur Bewusstseinsbildung leisten.

Im Regierungsprogramm ist die Forderung nach einer Energieeffizienzgesetzgebung verankert. Wie diese konkret aussehen soll, wird noch Gegenstand von Diskussionen sein. Die Erreichung der bereits angesprochenen Zielvorgaben, zu denen sich Öster­reich verpflichtet hat, wird aber nur möglich sein, wenn wir es schaffen, den Energie­endverbrauch zu stabilisieren. Dafür benötigt man effektive Instrumente. Ich persönlich würde jedenfalls einen Rahmen auf bundesgesetzlicher Ebene präferieren und nicht neun verschiedene Maßnahmen in den einzelnen Bundesländern.

Die Energieeffizienz ist eine der zentralen Säulen eines nachhaltigen Energiesystems, und ich glaube, wir wissen alle, dass sie ein Teil in einem größeren Gesamtzusam­menhang zur Erstellung einer energiepolitischen Gesamtstrategie ist: die Entwicklung von Aktionsplänen und Maßnahmenbündeln in den Bereichen Bauen, Wohnen, Mobili­tät, Energiewirtschaft, Gewerbe und Industrie und Maßnahmen zur Stabilisierung des Energieverbrauches und verstärkte Nutzung erneuerbarer Energieträger.

Der Prozess zur Erstellung dieser Strategie ist schon gestartet worden. Es geht darum, möglichst viele Stakeholder, möglichst viele Beteiligte in den Prozess einzubinden. Ich glaube, dass die Maßnahmen, die jetzt in den einzelnen Unterarbeitsgruppen diskutiert werden, auch in einer Querschnittmaterie diskutiert werden müssen (Beifall bei der SPÖ), wobei darauf geachtet wird, welche unterschiedlichen Wechselwirkungen in den einzelnen vorgeschlagenen Maßnahmen zueinander zustande kommen.

Zum Ökostromgesetz möchte ich, ergänzend zu dem, was Herr Dr. Bartenstein gesagt hat, noch sagen, dass wir selbstverständlich in Gesprächen sind, auch über den Roh­stoffzuschlag. Wir diskutieren das gemeinsam, ebenso wie auch viele andere sozial­politischen Anliegen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker ist die nächste Rednerin mit einer gewünschten Redezeit von 4 Minuten. – Bitte.

 


16.35.34

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Dieser Änderung des Dampfkesselbetriebsgesetzes, wie sie uns heute vorliegt, werden wir zustimmen. Das ist in dieser Form ein durchaus wichtiger Schritt. Da es hier um die Qualifikationsanforderungen von Betriebswärtern geht, die zuständig sind für Schiffsmaschinen und Lokomotiven, sind wir beim Thema Mobilität, und wenn wir bei der Mobilität sind, sind wir sehr schnell beim Thema CO2 und beim Klimawandel.

Herr Dr. Hübner und Herr Gradauer von der FPÖ haben es heute besonders witzig ge­funden, als Kollegin Brunner gesagt hat, der Klimawandel sei in Österreich angekom­men. Es stellt sich aber die Frage: Warum hat die Kollegin das gesagt? Was ist denn in den letzten Wochen passiert, das signifikant dafür ist? – Es gibt in Österreich seit Wo­chen und quer durch das ganze Land an vielen Orten Überschwemmungen, Stark­regenfälle – etwas, das völlig ungewöhnlich ist. Und das, geschätzte Kolleginnen und


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