Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 199

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sozialdemokratischen Fraktion werden uns aktiv für eine Weiterentwicklung stark ma­chen. (Beifall bei der SPÖ.)

17.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. Eingestellte Redezeit: 6 Minuten. – Bitte.

 


17.02.57

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Die Bürgerinnen und Bürger, die Petenten, alle Men­schen, die etwas bewegen wollen, erwarten sich von den Abgeordneten, dass diese ihre Anliegen ernst nehmen. Das ist einmal die erste und, wie ich glaube, wichtigste Herausforderung, denn das bedeutet wirklich, die Dinge zu prüfen und alle Möglichkei­ten auszuschöpfen, dass diese Anliegen auch ernst genommen werden.

Die Kollegin Lohfeyer hat zu Recht gemeint, diesen Reformbedarf sehen eigentlich die meisten Mitglieder im Ausschuss; ich hoffe, alle. Sie haben auch kurz Deutschland er­wähnt, den Deutschen Bundestag, die Online-Petitionsrechte: Ja, das ist zum Beispiel eine Innovation gewesen, die 2005 begonnen und 2008 in Deutschland institutionali­siert worden ist.

Wie viele Petenten haben sich an solchen Dingen beteiligt? Wie viele Bürgerinnen und Bürger? – Hunderttausende haben sich konkret an solchen wichtigen Dingen beteiligen können, und das ist eine Chance in einer Web-Gesellschaft, in der Vernetzung ein Thema ist. Es werden hier auch Verfahren von Partizipation entwickelt, die modern ist, die junge Menschen einlädt, die aber auch alte Menschen nutzen können. Wenn sie entsprechend geschult sind und dazu bereit sind, können auch alte Menschen diese Medien nutzen. Das ist eine Chance für alle BürgerInnen.

Es gäbe ja auch jetzt schon Möglichkeiten, die leider in den letzten Jahren kaum mehr genützt wurden, zum Beispiel die Möglichkeit von Enquete-Kommissionen des Petiti­onsausschusses, also dass wir hier auch ExpertInnen selbst laden. Sich einmal auf Basis der jetzt bestehenden Geschäftsordnung das Spektrum anzuschauen, wäre un­sere erste Aufgabe bis Herbst. Wir werden das von unserer Seite gerne tun.

Das Zweite sind Beteiligungsverfahren. Ich lese Ihnen kurz aus einer Pressemitteilung vor, damit Sie sehen, was möglich wäre.

Konkret geht es um öffentliche Petitionsberatung zum Nichtraucherschutz. – Am Mon­tag, dem 15. Jänner 2007 tagte der Petitionsausschuss erstmals in einer öffentlichen Sitzung, um neun Petitionen zum Nichtraucherschutz zu beraten. – Zitatende. Das war eine öffentliche Sitzung im Deutschen Bundestag.

Das ist auch ein Punkt. Gerade wenn es um Bürgerinitiativen und Petitionen geht, soll­ten wir uns ernsthaft Gedanken darüber machen, ob es nicht klug wäre, den Aus­schuss grundsätzlich öffentlich zu machen oder bestimmte Sitzungen öffentlich zu ma­chen und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Bürgerinnen und Bürger zur Diskussion einzuladen.

Gleichzeitig waren in dieser Sitzung in Deutschland auch Vertreter der entsprechenden Fachausschüsse anwesend. Es waren Vertreter auch der Ministerien anwesend, und es war das Parlamentsfernsehen anwesend, das diese Sitzung live übertrug. Das ist eine Umsetzung im Deutschen Bundestag, die diese Dinge öffentlich macht und Bürge­rInnenbeteiligung bringt.

Das wäre vielleicht eine Variante oder eine Perspektive. Wir könnten uns das einmal in einer gemeinsamen Exkursion – eine Anregung, möglicherweise eine kluge Überle­gung – vor Ort anschauen, auch alle technischen Voraussetzungen, jemanden vom


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