Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 198

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Was haben alle drei Varianten gemeinsam? – Zwei kurze, nicht öffentliche Debatte im Petitionsausschuss, heute eine Enderledigung und Sammelbericht.

Wenn uns keine besseren Lösungen für die Probleme der Bürger einfallen, dann wun­dert es mich nicht, wenn sich viele Bürger frustriert von der Politik abwenden. Arbeiten wir gemeinsam an einer Aufwertung der Bürgeranliegen! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Dr. Pirklhuber.)

16.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Lohfeyer mit gewünschten 3 Minuten Redezeit zu Wort. – Bitte.

 


16.59.36

Abgeordnete Mag. Rosa Lohfeyer (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In den zwei Sitzungen des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiati­ven in diesem ersten Halbjahr wurden in den jeweiligen Einlaufbesprechungen 30 Peti­tionen und neun Bürgerinitiativen behandelt. Der vorliegende Sammelbericht über die­sen Zeitraum umfasst nunmehr 13 Petitionen und vier Bürgerinitiativen.

Die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger waren sehr vielfältig und reichten eben, wie schon erwähnt, von Verkehrsanliegen über Umwelt-, Gesundheits- und Landwirt­schaftsthemen bis zur Sicherung von Postdienstleistungen und der Forderung nach Kinderrechten und Tierschutz im Verfassungsrang.

Ich möchte mich an dieser Stelle herzlich für die gute Zusammenarbeit mit den Aus­schussmitgliedern aller Fraktionen bedanken. Begrüßenswert ist, dass das Mindest­alter für die Unterstützung von Bürgerinitiativen von 19 auf 16 Jahre gesenkt wurde. Es gab Anfang Juli bereits eine erste BürgerInneninitiative von Schülerinnen und Schülern für mehr Schülermitbestimmung und Schuldemokratie.

Begrüßenswert ist auch, dass die Petitionen und Bürgerinitiativen am Ende einer Ge­setzgebungsperiode nicht mehr verfallen, sondern dem neu gewählten Nationalrat zu­gewiesen werden, wenn die Beratungen eben noch nicht abgeschlossen sind.

In der gemeinsamen Diskussion tauchte aber auch die Frage auf, wie wir den Aus­schuss aufwerten können. Ich meine, es geht zum Ersten darum, wie wir das Petitions­recht als Chance zum Dialog zwischen BürgerInnen und Staat weiterentwickeln kön­nen, und zum Zweiten darum, welcher Stellenwert dem Ausschuss im Rahmen des parlamentarischen Geschehens eingeräumt wird. Da meine ich auch die Redezeit und eben auch vielleicht die Übertragung in der Fernsehzeit. Das wurde auch in der vorigen Gesetzgebungsperiode schon mehrmals angesprochen. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Wir haben geplant, dem Geschäftsordnungskomitee im Herbst dazu gemeinsame Vor­schläge zu unterbreiten. In Deutschland zum Beispiel wurde das Petitionsrecht aufge­wertet und erhielt einen festen Platz im Grundgesetz. Seit 2005 können BürgerInnen dort ihre Anliegen nicht nur schriftlich einbringen, sondern auch mit Hilfe eines Web-Formulars über das Internet an den Ausschuss senden. Bereites zehn Prozent der Ein­gaben gehen in dieser Form ein, und jeder kann in einem Diskussionsforum auch mit­diskutieren.

Ich denke, auf diese Art und Weise lässt sich auch besser und komfortabler politische Mitsprache überregional vernetzt organisieren. Diese Einrichtungen in Deutschland könnten auch für uns Vorbild und Richtschnur für mehr Bürgernähe und Bürgerbeteili­gung sein.

Ich freue mich, dass im Ausschuss die Bereitschaft vorhanden ist, diesen Dialog zwi­schen BürgerInnen und Parlament weiter zu verbessern und auszubauen. Wir von der


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