Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hell. Eingestellte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.
17.18
Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Wir haben in den letzten Reden bereits einiges über den Sammelbericht des Ausschusses gehört. Das Petitionsrecht ist eine der wenigen direkten Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, mit ihren Anliegen direkt an die Mitglieder des Parlaments heranzukommen. Hinter all diesen Anliegen stehen Menschen, die in Sorge und Verzweiflung von uns Hilfe erwarten.
Ich darf hier zwei dieser Anliegen herausgreifen, in denen der Ausschuss eine Kenntnisnahme empfohlen hat. Es sind Thematiken des öffentlichen Personennahverkehrs. Ich möchte die Kenntnisnahme der Petitionen 3 und 4 hier zum Anlass nehmen, um die Problematik, die auch von meinen Vorrednern bereits angesprochen worden ist, hier noch einmal aufzuzeigen.
Bei der Petition 3 geht es um Befürchtungen, dass die ÖBB-Haltestelle in Hainburg aufgelassen wird, und bei der Petition 4 geht es um die Verschlechterung des Zugangebotes nach dem Fahrplanwechsel im Dezember 2008. In beiden Fällen wurde eine Stellungnahme des BMVIT eingeholt. In beiden Stellungnahmen wird betont, dass das Ministerium kein Weisungsrecht hat und es eigentlich Sache des Unternehmens ÖBB ist, hier entsprechende Maßnahmen zu setzen, in Absprache mit den Ländern, hier konkret mit der NÖVOG.
Mir ist bewusst, dass auf die ÖBB ein enormer Kostendruck zukommt und dass viele Wünsche und Anregungen aus der Bevölkerung nach wirtschaftlichen Kriterien betrachtet werden müssen. Ich sage daher auch Danke dafür, dass sich die ÖBB-Personenverkehr AG innerhalb von wenigen Wochen dann bereit erklärt hat, diese Fahrplanänderungen zurückzunehmen oder den Wünschen anzupassen.
Eine Form der Erledigung von Petitionen haben wir heute noch nicht angesprochen, nämlich: wenn sie sich selbst erledigen. In diesem Fall haben wir diese Situation gehabt.
Offen bleibt allerdings die Frage, wie wir zukünftig mit solchen Petitionen umgehen, wo wir einfach eine Stellungnahme bekommen: Ist nicht möglich.
Hier bin ich bei meinen Vorrednerinnen und Vorrednern: Ich sehe hier auch enormen Handlungsbedarf. Ich glaube, es geht hier um die Anliegen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die einfach auch spüren müssen, dass mit ihren Petitionen auch ein Nutzen und ein Sinn verbunden sind. Nur so werden wir unserer Aufgabe auch gerecht. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
17.20
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Franz zu Wort. Eingestellte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.
17.21
Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf die von der „Aktion Leben“ eingebrachte Bürgerinitiative „Mit Kindern in die Zukunft!“ eingehen. In dieser Bürgerinitiative werden verschiedene berechtigte Maßnahmen für ein kinder- und elternfreundliches Österreich gefordert. Diese Petition wurde dann im Ausschuss zur Kenntnis genommen, mit der Begründung, dass die Forderungen weitgehend erfüllt sind.
In einem Punkt ist aber ein oberstgerichtliches Urteil angesprochen, das sehr problematisch ist. Danach ist ein Arzt, der eine Schwangere nicht ausreichend über erkenn-
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