Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 203

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hell. Eingestellte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


17.18.05

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Wir haben in den letzten Reden bereits einiges über den Sammelbericht des Ausschusses gehört. Das Petitionsrecht ist eine der wenigen direkten Möglichkei­ten für Bürgerinnen und Bürger, mit ihren Anliegen direkt an die Mitglieder des Parla­ments heranzukommen. Hinter all diesen Anliegen stehen Menschen, die in Sorge und Verzweiflung von uns Hilfe erwarten.

Ich darf hier zwei dieser Anliegen herausgreifen, in denen der Ausschuss eine Kennt­nisnahme empfohlen hat. Es sind Thematiken des öffentlichen Personennahverkehrs. Ich möchte die Kenntnisnahme der Petitionen 3 und 4 hier zum Anlass nehmen, um die Problematik, die auch von meinen Vorrednern bereits angesprochen worden ist, hier noch einmal aufzuzeigen.

Bei der Petition 3 geht es um Befürchtungen, dass die ÖBB-Haltestelle in Hainburg auf­gelassen wird, und bei der Petition 4 geht es um die Verschlechterung des Zugange­botes nach dem Fahrplanwechsel im Dezember 2008. In beiden Fällen wurde eine Stellungnahme des BMVIT eingeholt. In beiden Stellungnahmen wird betont, dass das Ministerium kein Weisungsrecht hat und es eigentlich Sache des Unternehmens ÖBB ist, hier entsprechende Maßnahmen zu setzen, in Absprache mit den Ländern, hier konkret mit der NÖVOG.

Mir ist bewusst, dass auf die ÖBB ein enormer Kostendruck zukommt und dass viele Wünsche und Anregungen aus der Bevölkerung nach wirtschaftlichen Kriterien be­trachtet werden müssen. Ich sage daher auch Danke dafür, dass sich die ÖBB-Perso­nenverkehr AG innerhalb von wenigen Wochen dann bereit erklärt hat, diese Fahrplan­änderungen zurückzunehmen oder den Wünschen anzupassen.

Eine Form der Erledigung von Petitionen haben wir heute noch nicht angesprochen, nämlich: wenn sie sich selbst erledigen. In diesem Fall haben wir diese Situation ge­habt.

Offen bleibt allerdings die Frage, wie wir zukünftig mit solchen Petitionen umgehen, wo wir einfach eine Stellungnahme bekommen: Ist nicht möglich.

Hier bin ich bei meinen Vorrednerinnen und Vorrednern: Ich sehe hier auch enormen Handlungsbedarf. Ich glaube, es geht hier um die Anliegen der betroffenen Bürgerin­nen und Bürger, die einfach auch spüren müssen, dass mit ihren Petitionen auch ein Nutzen und ein Sinn verbunden sind. Nur so werden wir unserer Aufgabe auch ge­recht. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.20


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Franz zu Wort. Eingestellte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


17.21.10

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kollegin­nen und Kollegen! Ich möchte auf die von der „Aktion Leben“ eingebrachte Bürgerinitia­tive „Mit Kindern in die Zukunft!“ eingehen. In dieser Bürgerinitiative werden ver­schiedene berechtigte Maßnahmen für ein kinder- und elternfreundliches Österreich gefordert. Diese Petition wurde dann im Ausschuss zur Kenntnis genommen, mit der Begründung, dass die Forderungen weitgehend erfüllt sind.

In einem Punkt ist aber ein oberstgerichtliches Urteil angesprochen, das sehr proble­matisch ist. Danach ist ein Arzt, der eine Schwangere nicht ausreichend über erkenn-


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