Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 204

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bare Anzeichen einer drohenden Behinderung aufklärt, grundsätzlich für den gesamten Unterhaltsaufwand des zur Welt gebrachten behinderten Kindes haftbar. Staatssekre­tärin Marek hat heute schon in der Debatte über den Behindertenbericht darauf hinge­wiesen.

Die Folgen dieses Urteils sind weitreichend: Einerseits besteht die Gefahr, dass es zu einer Art Absicherungsmedizin kommt – Ärzte könnten bei nicht genau feststellbaren Behinderungen unter Umständen zu einer Sicherheitsabtreibung raten –, aber auch die werdenden Eltern sind natürlich verunsichert.

Dieses Urteil, meine ich, darf nicht hingenommen werden. Die Auffassung, dass der für ein unerwünschtes Kind zu leistende Unterhaltsaufwand einen erstattungsfähigen Schaden darstellt, widerspricht meines Erachtens den ethischen Grundvorstellungen.

Deshalb habe ich dazu eine Petition eingebracht mit dem Ziel, im Schadenersatzrecht eine entsprechende Änderung herbeizuführen. Im Regierungsprogramm wurde das auch schon festgelegt und außer Streit gestellt. Deshalb bin ich froh und hoffe, dass es eine rasche gesetzliche Umsetzung gibt. (Beifall bei der ÖVP.)

17.23


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Widmann. Eingestellte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


17.23.17

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Der Petitionsausschuss gibt uns die Möglichkeit, anhand der zweiten Bürger­initiative „Stopp Mochovce“ auch über die Energiepolitik oder über das Versagen die­ser Regierung in der Atompolitik zu diskutieren. Diese Bürgerinitiative ist heute bereits mehrfach erwähnt worden, und es ist festgestellt worden, dass in Mochovce ein gefähr­licher West-Ost-Mix verwendet wird, das Kraftwerk befindet sich in einem Erdbebenge­biet, und darüber hinaus wurden beispielsweise keine Alternativen geprüft, die sinnvoll wären.

Das Lebensministerium schreibt in der Stellungnahme, die bereits an anderer Stelle zitiert worden ist:

„Österreich lehnt die energetische Nutzung der Kernenergie ab – u. a. weil sie weder mit den Prinzipien nachhaltiger Entwicklung in Einklang zu bringen ist noch eine kos­tengünstige und zukunftsverträgliche Option zur Bekämpfung des Klimawandels dar­stellt.“

Ich frage jetzt diese Regierung, die nicht anwesend ist, was sie denn getan hat gegen den Klimawandel und dafür, dass Österreich energieautark wird, und dafür, dass wir damit letztlich auch glaubwürdig in der Anti-Atom-Politik sind. (Beifall beim BZÖ sowie der Abg. Dr. Moser.)

Sie hat nichts getan, außer in Sonntagsreden zu sagen, dass sie gegen Atomenergie ist (Abg. Mag. Kogler: Richtig! Wenn es keinen Sonntag mehr gibt, gehen ihnen die Reden aus!), außer in das Regierungsprogramm hineinzuschreiben, sie betreibe eine Anti-Atom-Politik. Konkrete Fakten, mit Zahlen und Daten hinterlegt, finden nicht statt. Und das ist der Punkt.

Das heißt, diese Atompolitik ist gescheitert, so etwa bei Temelín – da interessiert sich diese Regierung nicht für einstimmige Nationalratsbeschlüsse, die etwa vorsehen, dass man eine Völkerrechtsklage gegen Temelín einbringt. Sie interessiert sich nicht dafür, was mit den Euratom-Mitteln passiert; sie interessiert sich nicht dafür, dass man diese Mittel besser etwa für erneuerbare Energie einsetzen könnte; und sie interessiert sich letztlich auch nicht für Mochovce.

 


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