Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 219

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schwindigkeit. Dieses Hauptdelikt für Verkehrsunfälle, bei denen Menschen sterben – wöchentlich stirbt eine Familie auf Österreichs Straßen –, diese Hauptursache findet sich nicht im Vormerksystem! Das ist völlig unverständlich, und im europäischen Ver­gleich sind wir da mehr als hinterwäldlerisch.

Darum habe ich den Antrag gestellt. Und Sie wollen ihn heute ablehnen, obwohl Sie sagen, Sie beraten weiter über die Reform des Vormerksystems? Heute wird schon abgelehnt, was am wichtigsten wäre – genauso wie unser Vorschlag, dass Handytele­fonieren am Steuer auch ein Vormerkdelikt werden soll!

Deshalb unser großer Wermutstropfen bei Ihrer Vorgangsweise: Wir können außer­dem, was Ihren Vorschlag für die Reform des Führerscheingesetzes anlangt, nicht mit­gehen – bei dieser Schmalspur-Verkehrscoaching-Geschichte für Delikte im Alkoholbe­reich, die über 0,8 Promille liegen! Ich verstehe überhaupt nicht, dass Menschen, die unter 0,8 Promille ein Strafmandat erhalten, besser geschult und gecoacht werden sol­len, als die, die darüber liegen. Das ist inkonsistent, das ist Blödsinn. Darum haben wir auch die getrennte Abstimmung verlangt.

Dann noch zu dem einen Aspekt, zu dieser Alkohol-Frage: Frau Ministerin, Sie wissen ja auch, dass laut gestriger Statistik – auch die verschiedenen Aussendungen und Be­richte in den Medien zeigen es – die Zunahme von Verkehrsunfällen, die unter Alkohol­einfluss passiert sind beziehungsweise verursacht wurden, horrend ist: ein Drittel mehr Unfälle wegen Alkohol! Und Sie gehen hier noch immer quasi mit Glacéhand­schuhen vor!

Im europäischen Vergleich schaut es viel strenger aus: da sind die Limits tiefer, die Strafen höher. Und selbstverständlich sind auch wir dafür, dass mehr Exekutivbeamte vor Ort durch Kontrolltätigkeit dafür sorgen, dass die Menschen gar nicht erst in Versu­chung kommen, Verkehrsverstöße zu unternehmen. Aber das alles funktioniert nur, wenn auch das Strafausmaß entsprechend ist, Kontrolle und Strafe ineinandergreifen und auch durch Coaching sinnvolle Maßnahmen gesetzt werden. – Danke schön. (Bei­fall bei den Grünen.)

18.11


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesminis­terin Bures zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


18.11.22

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Herr Prä­sident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die ersten Statements in der Debatte haben gezeigt: Was dem einen zu viel ist – nämlich dem BZÖ –, was Strafhöhen be­trifft, ist dem anderen zu wenig – wie jetzt Frau Abgeordnete Moser erklärt hat.

Ich kann Ihnen nur sagen: Ich bin davon überzeugt, dass das Verkehrssicherheits­paket, das Sie heute hier verabschieden, auf Folgendes Bedacht nimmt: Wo liegen die Schwierigkeiten? Was können wir gesetzlich dazu beitragen, dass bei uns weniger Menschen Opfer von Verkehrsunfällen werden und dabei gar ihr Leben verlieren? Da­von war diese Novelle getragen, die ich vorgelegt habe und die wir auch gemeinsam diskutiert haben, wo wirklich viele Dinge wirklich eingebracht wurden.

Ich kann Ihnen mitteilen, dass bei uns in Österreich im Jahr 2008 über 39 000 Ver­kehrsunfälle mit Personenschaden passiert sind, dass dabei über 50 000 Menschen verletzt werden, und dass 679 Menschen dabei sogar ihr Leben lassen mussten.

Diese Zahlen sind dramatisch, obwohl sie – man könnte ja sagen, das sei ein Trost – rückläufig sind. Ich finde sie aber dramatisch genug, sodass wir versuchen müssen, alles zu unternehmen, um das menschliche Leid, das damit verbunden ist, zu reduzie­ren.

 


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