Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 250

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Der Bund sollte sich diesem einstimmigen Anliegen aller im Stmk Landtag vertretenen Fraktionen nicht verschließen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Nationalrat spricht sich für den Erhalt der "Gesäusebahn" als prioritärer Verkehrs­träger für den Personenverkehr aus und fordert die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf,

1. umgehend Gespräche mit den ÖBB aufzunehmen, um

a) dafür zu sorgen, dass eine nachhaltige Sicherung der Bahnlinie durch das Gesäuse gewährleistet wird und zusätzliche Busangebote nicht mit der Bahnlinie konkurrieren, sondern diese lediglich punktuell ergänzen,

b) darauf hinzuwirken, dass ein bedarfsorientiertes Fahrplanangebot in Abstimmung mit den Gemeinden erarbeitet und gleichzeitig die Komfortqualität der Gesäusebahn attraktiviert wird, um die Fahrgastzahlen zu steigern,

c) insbesondere die Tagesrandverbindungen nach Wien und Graz zu stärken,

2. ergänzende Maßnahmen im ÖV zu unterstützen, die speziell auch auf die Sonder­situation der Gemeinde Johnsbach Bedacht nehmen, und

3. an einem touristischen Attraktivierungskonzept mitzuwirken, um die Auslastung der Gesäusebahn zu steigern.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Haberzettl. Eingestellte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


19.39.32

Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Eigentlich müsste man die Diskussion zu diesem Gesetzestext ja rückblendend im Jahr 2003 beginnen, weil die Wurzel für die­ses Gesetz bereits im Jahr 2003, nämlich durch Ihre Mitwirkung, durch ein falsches Gesetz, das für das Unternehmen ÖBB extrem schädigend war, gelegt wurde.

Herr Kollege Maier, Ihren Hinweis, das sei eine Weiterentwicklung, würde ich gerne einmal in einem Vier-Augen-Gespräch mit Ihnen diskutieren (Abg. Dr. Ferdinand Maier: Gerne!), denn ich glaube, das ist im Jahr 2003 ein Schritt zu weit gewesen und es ist jetzt der richtige Schritt, um die Infrastruktur wieder dorthin zu bringen, wohin sie gehört, denn durch diese Trennung im Infrastrukturbereich hat es ungeheure Schnitt­stellenprobleme und damit auch Reibungsverluste gegeben. Und diese werden jetzt mit diesem Gesetz wieder beseitigt.

Aber gleichzeitig – und da stimme ich Ihnen zu – eröffnet dieses Gesetz auch die Mög­lichkeit einer sinnvollen Weiterentwicklung, weil die Formulierung im Gesetzestext rela­tiv flexibel ist und doch viel Verantwortung in den Händen des Managements liegt. Und ich meine, dorthin gehört die Verantwortung auch. Es darf durch die neue Struktur nur nicht zu einer Fesselung im operativen Bereich kommen.

Eine Bemerkung noch zum Abschluss: Herr Kollege Maier, ich lehne es vehement ab, Dienstrecht und Kollektivvertragsfragen in diesem Hause zu diskutieren und zu ent-


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