Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 268

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Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zum 28. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Es liegt mir hiezu keine Wortmeldung vor.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 314 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien um Zustim­mung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva Gla­wischnig-Piesczek wird im Sinne des Artikel 57 Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz fest­gestellt, dass ein Zusammenhang zwischen den vom Privatankläger behaupteten straf­baren Handlungen und der politischen Tätigkeit der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig-Piesczek besteht. Daher wird einer behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig-Piesczek nicht zugestimmt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist angenommen.

20.40.0229. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (GZ 095 Hv 20/09w) um Zustimmung zur behördlichen Verfol­gung des Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger (315 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir gelangen nun zum 29. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


20.40.29

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Ausschuss haben wir zugestimmt, den politischen Zusammen­hang herzustellen und daher der Auslieferung nicht zuzustimmen, weil das die Usance in diesem Haus ist, obwohl es hier um die Klage eines Mitarbeiters von Martin Graf ge­gen Kollegen Öllinger geht, unter anderem wegen Weitergabe einer dem Datenschutz unterliegenden Bestellliste und des üblichen Vorwurfs, ein Neonazi oder ein National­sozialist zu sein.

Jetzt haben wir allerdings Kenntnis davon erlangt, wie Herr Kollege Öllinger vorgeht, wie er zu seinen Informationen kommt. Wir haben erfahren, dass er zumindest mit einem Kriminalbeamten in unmittelbarem Zusammenhang Bespitzelungen vornimmt, sich diese Informationen illegal beschafft und dabei auch Bespitzelungen von Kollegen in diesem Haus durchführt, unter anderem Anfragen mit dem Kriminalbeamten abklärt, sich Fotos schicken lässt, Fotos auswerten lässt und so weiter, und so weiter.

Wir sind der festen Überzeugung, dass es weder Sinn noch Intention dieses Gesetzes war, dass ein Kollege, der andere bespitzelt, von denselben Kollegen dann davor ge­schützt werden soll, ausgeliefert zu werden.

Wir ändern daher unser Abstimmungsverhalten und werden gegen den Antrag des Ausschusses stimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

20.42


20.42.30

Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

 


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