Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 294

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ein Klubobmann, ein Abgeordneter zum Nationalrat mit einem Handy einer Parla­mentsfraktion überwacht werden soll! (Abg. Dr. Schüssel: Dann fällt der Vorwurf in sich zusammen!) – Nein, der fällt nicht in sich zusammen, denn die Staatsanwaltschaft hätte in dem Moment sofort alle Ermittlungsschritte einstellen und sofort den Immuni­tätsausschuss des Parlaments anrufen müssen, meine Damen und Herren! – Hat sie aber nicht gemacht! (Beifall bei BZÖ und Grünen. Abg. Dr. Schüssel: Dann ist das kein Vorwurf!)

Selbstverständlich ist das ein Vorwurf! (Abg. Dr. Schüssel: Da gilt Ihr Vorwurf ja gar nicht!) Die Staatsanwaltschaft hat in diesem Land gemeinsam mit ihrem Spitzel BIA ein Eigenleben entwickelt, und dieses Eigenleben gilt es zu untersuchen. Auffällig ist, dass dieses Eigenleben immer gegen Oppositionsabgeordnete entwickelt wird, dann aber, wenn es um Regierungsabgeordnete oder um regierungsnahe Vertreter geht, plötzlich eine „Totenstarre“ eintritt. Das ist das Problem, das dahintersteht, meine Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)

Die Frau Justizminister hat mitgeteilt, dass aufgrund des Umstandes, dass der Kollege Westenthaler am 9. Februar die Staatsanwaltschaft anschreibt und sagt: Ich möchte Auskunft darüber, welche Überwachungsmaßnahmen auf meinem Handy stattgefun­den haben! – das hat er nämlich erst an dem Tag erfahren ... (Abg. Dr. Schüssel: Das war ja gar nicht sein Handy!) – Das von ihm benutzte Handy! Sie haben völlig recht, Herr Bundeskanzler außer Dienst. (Heiterkeit.) Na, das ist ja großartig! Ich bin dafür, dass der Herr Bundeskanzler außer Dienst die Staatsanwaltschaft und das BIA über­nimmt, denn er ist wirklich präzise. Er ist der Einzige in diesem Haus, meine Damen und Herren, der die Präzision erfunden hat. Ich werde mich bemühen, besonders präzise zu sein.

Also: Bei dem vom Kollegen Westenthaler benutzten Handy, das auf den BZÖ-Parla­mentsklub zugelassen war, wurde eine Rufdatenerfassung gemacht. Er verlangt Aus­kunft von der Staatsanwaltschaft, und die Staatsanwaltschaft antwortet nicht einmal, obwohl sie nach dem Auskunftspflichtgesetz verpflichtet gewesen wäre, innerhalb von acht Wochen zu antworten, und nach der Strafprozessordnung hätte sie nach Beendi­gung der Überwachungsmaßnahmen den Betreiber dieses Handys, nämlich den BZÖ-Parlamentsklub und damit den Klubobmann Westenthaler, informieren müssen. – Ist aber nicht geschehen.

Dann sagt die Frau Justizministerin, dass die Überwachungsmaßnahmen gegen eine andere Person, nämlich gegen eine verdächtige Person, gerichtet gewesen seien und der Kollege Westenthaler somit keinen Anspruch auf Immunitätsschutz hätte. – Das ist objektiv unrichtig. Die Überwachungsmaßnahme hat sich nicht gegen den Verdächti­gen gerichtet, sondern gegen den Zeugen, meine Damen und Herren. Und man be­nutzt die Zeugenstellung, um gegen den betreffenden Abgeordneten vorzugehen, um ihn am Schluss zum Beschuldigten zu machen. Das ist der Hintergrund dieses Vor­ganges, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Letzter Punkt: Die Frau Präsidentin verlangt von der Frau Justizministerin Auskunft darüber, ob gegen weitere Abgeordnete des Parlaments entsprechende vergleichbare Maßnahmen durchgeführt wurden. Wissen Sie, was die Frau Justizministerin zurück­schreibt? – Ich will gar nicht sagen, dass sie den Brief entworfen hat. Den hat man ihr hingehalten, aber sie hat ihn leider unterschrieben.

Es wird geantwortet, dass in dem konkreten Ermittlungsverfahren 503 UT 1/09 z – Herr Kollege Schüssel, zum Mitschreiben! – der einzige Abgeordnete Peter Westenthaler gewesen sei. Über alle anderen potenziellen Überwachungsmaßnahmen, nach denen die Frau Präsidentin auch gefragt hat, ist keine Silbe verloren worden.

 


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