Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 293

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Das alles wird zu untersuchen sein. Und bei den Nachrichtendiensten, Herr Klubob­mann Cap und auch in Richtung ÖVP, wird zu untersuchen sein, wie eigentlich die Behörden mögliche Informationspflichten gegenüber diesem Hohen Haus und den Mandataren verletzt haben. (Beifall bei der FPÖ. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Sie haben die Gelegenheit, mit unserem Antrag wirklich Licht in die Sache zu bringen. Stimmen Sie ihm zu! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

21.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Vilimsky! Ich möchte nur, dass eine Sache nicht im Raum stehen bleibt. Nur so viel: Das, was in Punkt 3 dieses Antrages steht, habe ich offiziell von der Frau Innenministerin erfahren, und ich habe mit der Frau Innenministerin vereinbart, dass ich darüber auch die Mitglieder der Präsi­dialkonferenz informiere. Hier gab es keine Indiskretionen. Das wollte ich nur klarstel­len. (Abg. Vilimsky: Das kann ja nicht sein, dass Sie informell das jetzt bekannt geben! Sie können sich jetzt nicht zusammensetzen mit der Frau Innenminister und ...!)

Herr Abgeordneter, Informationen der Frau Innenministerin sind keine informellen In­formationen!

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stadler.

 


21.30.29

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Zunächst zu den Fakten.

Frau Präsidentin Prammer hat der Frau Bundesminister für Justiz und der Innenminis­terin einen Brief geschrieben, hat Aufklärung verlangt. Diese Briefe sind heute einge­langt, und diese Briefe sind für mich ein weiterer Beleg für die Notwendigkeit dieses Ausschusses.

Zunächst zum Brief der Frau Dr. Fekter. – Frau Dr. Fekter berichtet, am 13. Novem­ber 2008 hätte es einen Anfallsbericht des BIA an die Staatsanwaltschaft Wien gege­ben im Zusammenhang mit der beabsichtigten Überwachung des Handys des Kollegen Westenthaler.

Am 17. November, also vier Tage später, datiert eine Anfragebeantwortung an die so­zialdemokratische Fraktion, wo die Frau Innenministerin sagt, es ist überhaupt kein Mit­glied des Untersuchungsausschusses, der damals getagt hat – und der damalige Klub­obmann Westenthaler hat diesem Untersuchungsausschuss angehört –, irgendeiner Telefonüberwachung unterzogen worden.

Das heißt, das BIA wusste, dass es Westenthalers Handy überwacht, nämlich Rufda­tenerfassung betreibt, aber die Frau Innenministerin erfährt davon gar nichts. (Ruf beim BZÖ: Oder doch!) Oder sie erfährt es, aber dann hätte sie die Sozialdemokraten und damit das Hohe Haus falsch informiert. Ich nehme das Erste an. Ich nehme das Erste an, weil ich weiß, wie in diesem Apparat gearbeitet wird.

Erster Punkt, warum hier eine Untersuchung erforderlich ist: Wie ist es möglich, dass eine so sensible Abteilung des Innenministeriums die eigene Ministerin falsch oder gar nicht informiert? – Das ist der erste Punkt.

Zweiter Punkt: Wir haben aus der brieflichen Beantwortung der Frau Innenministerin erfahren, dass dieses Handy gar nicht auf den Kollegen Westenthaler zugelassen war, sondern auf den BZÖ-Parlamentsklub, weil er Klubobmann war.

Nun ist aber dem Herrn Staatsanwalt bis dorthin immer noch nicht aufgefallen, dass das einen politischen Zusammenhang haben könnte, wenn ein Bundesparteiobmann,


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