Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll33. Sitzung / Seite 119

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Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage vorzulegen, die Prüf­kompetenzerweiterungen des Rechnungshofes und der Landesrechnungshöfe zur Prü­fung von Unternehmen, die vom Staat Unterstützung in Form finanzieller Zuschüsse oder Haftungsübernahmen erhalten, beinhaltet.

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Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ikrath zu Wort. – Bitte.

 


13.32.47

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! (Abg. Ing. Wes­tenthaler: Die lebende Kreditklemme Ikrath!) Es ist sicher gut, dass wir heute mit dem Amtshilfe-Durchführungsgesetz endgültig jeden Vorwand beseitigen, Österreichs Bank­geheimnis als ein Versteck für Steuerhinterzieher denunzieren zu können, und es ist allen bewusst – auch den Kollegen von der Freiheitlichen Partei, davon gehe ich aus, ist es bewusst, es sollte ihnen jedenfalls bewusst sein –, dass es auch notwendig ist, dieses Gesetz heute zu beschließen. Denn die angedachten Sanktionen hätten für un­sere Unternehmen, vor allem für die exportorientierten Unternehmen, die jetzt aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ohnehin massiv unter Druck stehen (Abg. Weinzinger: Das ist eine Drohung!), für unsere Arbeitsplätze und für den Wirtschafts­standort schlicht und einfach verheerende Folgen. (Abg. Weinzinger: Wir werden be­droht von etwas! Das kann doch nicht sein!)

Ich möchte als Beispiel dafür – vielleicht kann man damit noch in letzter Minute auch Verantwortung bei der FPÖ wecken – jenes Gesetz „zur Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken und der Steuerhinterziehung“, das im Deutschen Bundestag bereits beschlossen wurde, anführen. Wenn dieses Gesetz gegen österreichische Unterneh­men – und das steht ja im Raum – umgesetzt wird, heißt das: massive Einschränkun­gen der steuerlichen Absetzbarkeit von Betriebsausgaben für Unternehmen aus Steu­eroasen, also für österreichische Unternehmen, die in Deutschland Geschäfte machen, kein Anspruch auf KESt-Entlastung für solche Unternehmen und keine Steuerfreiheit mehr für Dividenden, Bezüge und Gewinne aus Beteiligungen in Deutschland. (Zwi­schenruf des Abg. Dr. Königshofer.)

Wenn man weiß, welche Bedeutung der deutsche Markt für die österreichische Wirt­schaft hat, dann weiß man auch, welche Bedeutung diese Konsequenzen für uns hät­ten. Dass die FPÖ dennoch meint, sich mit völlig falschen und für mich völlig unver­ständlichen Argumenten dagegen stellen zu müssen, zeigt für mich, dass die Verant­wortung für die österreichische Wirtschaft und für die Arbeitsplätze der Menschen in der FPÖ nicht sehr ausgeprägt sein kann. (Abg. Dr. Königshofer: ... der Sparkassen für die Abflüsse!)

Es ist aber ebenso gut und absolut notwendig, dass wir das Bankgeheimnis für die red­lichen Anleger, die im Ausland steuerpflichtig sind, und für alle österreichischen Sparer und Kontoinhaber voll gewahrt haben. Wir haben den § 38 – das hat schon ein Vor­redner zu Recht gesagt –, der das Bankgeheimnis regelt, nicht angetastet. Das heißt, jeder Österreicher und jeder ausländische Steuerbürger, der nicht Steuern hinterzieht – und das sind 99,99 Prozent derjenigen, die bei uns Konten haben –, darf weiter auf den vollen Schutz des Bankgeheimnisses vertrauen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das


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