Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 62

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Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. Der Zitierungsanweisung „Art. 126b Abs. 2 lautet:“ wird „1.“ vorangestellt.

2. Es werden folgende Ziffern 2 und 3 angefügt:

„2. In Art. 127 Abs. 3 lautet der zweite Satz:

„Hinsichtlich der Prüfzuständigkeit bei einer tatsächlichen Beherrschung gilt Art. 126b Abs. 2 sinngemäß.“

3. Im Art. 127a Abs. 3 lautet der zweite Satz:

„Hinsichtlich der Prüfzuständigkeit bei einer tatsächlichen Beherrschung gilt Art. 126b Abs. 2 sinngemäß.““

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren – die Redezeit wurde gut ausgeschöpft von meiner Seite –, wir treffen hier einen wichtigen Beschluss. (Beifall bei der SPÖ.)

12.49


Präsident Fritz Neugebauer: Stark überzogen.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: Herr Präsident! Wollen Sie nicht den Herrn Rechnungshofpräsidenten begrüßen?)

 


12.50.01

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Kontrolle ist wichtig. Ich glaube, das ist unbestrit­ten. Kontrolle der Verwaltung und auch des effizienten Einsatzes von Steuermitteln ist ebenfalls eine wichtige Aufgabe von gewählten Mandataren und natürlich auch dieses Hauses, aber auch von gewählten Mandataren auf allen Ebenen, bei allen Gebietskör­perschaften. Dass der Bundesrechnungshof gute Arbeit leistet, dass da Kompetenz für eine gute Prüfung der Verwaltung und auch öffentlicher Unternehmen vorhanden ist und dass die Qualität der Ergebnisse der Rechnungshofprüfungen auch eine wichtige Richtschnur für die geprüften Institutionen und die Verwaltung sind, aber auch eine wichtige Basis für unsere Arbeit, für unsere Arbeit in der Gesetzgebung bieten, ist, so glaube ich, ebenso unbestritten.

Daher sind wir heute auch mit dabei und haben maßgeblich an dieser zu beschließen­den Ausweitung der Prüfkompetenz des Rechnungshofes mitgearbeitet, sind auch überzeugt davon, dass das, was hier am Tisch liegt und heute beschlossen wird, richtig und positiv ist.

Aber auch das sei gesagt: Eine funktionierende und effiziente Kontrolle mit einer nach­haltigen Wirkung – und ich glaube, das muss in unserem Sinne sein – ist nur dann möglich, wenn Prüfungen abgestimmt funktionieren, wenn sie nach einheitlichen Krite­rien und auch mit System vorgenommen werden und nur dann, wenn auch die geprüf­ten Institutionen und Organe letztlich überzeugt sind von der Fairness und von der Richtigkeit dieser Prüfung, von der Kompetenz der Prüfer und auch davon, dass das, was an Ergebnissen herauskommt, für sie Richtschnur für ihre weitere Arbeit sein kann.

Niemand hat etwas davon, wenn geprüfte Institutionen, öffentliche Unternehmungen, solche Prüfungen quasi wie eine Plage, eine Naturkatastrophe sehen, die sie einfach regelmäßig überstehen müssen, und dann so weiter tun wie vorher. Ich glaube, auch das ist ein wichtiger Teil der Kontrollarbeit, nämlich die geprüften Institutionen davon zu überzeugen, dass das, was am Schluss an Ratschlägen, an Beanstandungen heraus­kommt, für die weitere Arbeit berücksichtigt wird.

 


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