Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 71

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§ 12. (1) Dem Rechnungshof obliegt die Überprüfung der Gebarung sonstiger Unter­nehmungen, an denen der Bund allein oder gemeinsam mit anderen der Zuständigkeit des Rechnungshofes unterliegenden Rechtsträgern mit mindestens 25 v.H. des Grund­kapitals, Stammkapitals oder an dem die Gesellschaft kontrollierenden Kapitals betei­ligt ist oder die der Bund allein oder gemeinsam mit anderen solchen Rechtsträgern betreibt. Einer solchen finanziellen Beteiligung ist die Beherrschung von Unternehmun­gen durch andere finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maß­nahmen gleichzuhalten. Die Zuständigkeit des Rechnungshofes erstreckt sich auch auf Unternehmungen jeder weiteren Stufe, bei denen die Voraussetzungen gemäß diesem Absatz vorliegen. Die Überprüfung des Rechnungshofes hat sich auf die ziffernmäßige Richtigkeit, die Übereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften, ferner auf die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Gebarung dieser Unterneh­mungen zu erstrecken.

2. In den §§ 15 Abs. 1 und 18 Abs. 1 wird die Zahl „50“ durch die Zahl „25“ ersetzt.

3. In den §§ 15 Abs. 1 und 18 Abs. 1 wird die Wortfolge „Stamm-, Grund- und Eigenka­pitals“ durch die Wortfolge „Grundkapitals, Stammkapitals oder an dem die Gesell­schaft kontrollierenden Kapitals“ ersetzt.

Begründung

Die herrschende Rechtslage hat in der Vergangenheit wiederholt zu Streitfällen hin­sichtlich der Prüfkompetenz in Bezug auf Unternehmungen, die teilweise im Eigentum von Gebietskörperschaften stehen, geführt. Dabei wurde wiederholt deutlich, dass eine Prüfkompetenz ab einer Beteiligung von 50 % der öffentlichen Hand dem allgemeinen Rechtsschutzbedürfnis nicht entspricht. Auch die aktuell vorgeschlagene Änderung auf eine „tatsächliche Beherrschung“ abzustellen ist nicht geeignet hier Klarheit zu schaf­fen. Die Senkung der Hürde für die Prüfzuständigkeit auf 25 % ist daher der klare-
re und sachlich gerechtfertigte Weg um einen zeitgemäßen Prüfungsstandard zu eta­blieren.

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


13.11.25

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Mein bedauernswerter Vorredner hat ja ziemlich eindeutig hier unter Beweis gestellt, in welchem Dilemma er und seine Fraktion sich befinden: Man spricht sich dauernd für et­was aus, man verlangt etwas, aber letztlich muss man dann, aus welchem Grund auch immer, dagegen stimmen.

Das war in der Ausländerfrage schon so: Man war für eine Verschärfung des Asylge­setzes. – Als wir es gemacht haben, war die FPÖ dagegen. Man hat sich für eine Ver­schärfung der Staatsbürgerschaftskriterien ausgesprochen. – Als wir es gemacht ha­ben, hat man dagegen gestimmt.

Man ist selbstverständlich – so wie wir alle hier – für eine Ausweitung der parlamentari­schen Prüfrechte unseres Organs, des Rechnungshofs, dafür, dass er endlich auch Betriebe, die unter staatlicher Kontrolle beziehungsweise unter öffentlicher Kontrolle und unter öffentlichem Einfluss stehen, prüfen kann.

Wir sind dafür, dass er das Bankenpaket prüfen kann. Wie oft haben wir hier schon dis­kutiert, dass dieses Bankenpaket endlich so ausgerichtet und umgesetzt werden muss,


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