nährt wurden. Meine Damen und Herren, Sie wissen, gerade in diesem Bereich, gentechnikfreie Produktion beziehungsweise tierische Produkte, gibt es keine Kennzeichnungsregelungen auf EU-Ebene.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insbesondere der Gesundheitsminister, wird aufgefordert,
1) sich für eine Anpassung der EU-Verordnung 1829/2003 hinsichtlich der Kennzeichnung tierischer Lebensmittel dahin gehend einzusetzen, dass auch Produkte von Tieren (wie zum Beispiel Fleisch, Milch und Eier), die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln ernährt wurden, kennzeichnungspflichtig werden
2) in Österreich verstärkt Markenprogramme zur Auslobung gentechnikfreier Produkte auch im Fleischbereich zu unterstützen und eine Informationsoffensive über gentechnikfreie Lebensmittel in Zusammenarbeit mit dem Konsumentenschutz-Ressort umzusetzen.
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Herr Bundesminister, das wünschen sich die Konsumentinnen und Konsumenten und da müssen Sie Ihren Regierungspartner, die ÖVP, noch überzeugen. Wir stehen hinter dieser Forderung. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
17.20
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln ernährt wurden
Begründung
Die in der dringlichen Anfrage thematisierte Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) ist sowohl für die Untersuchung von Lebensmitteln als auch von Futtermitteln zuständig.
Seit April 2004 müssen entsprechend der EU-Verordnung 1829/2003 Futtermittel, die aus gentechnisch veränderten Pflanzen hergestellt werden, als solche gekennzeichnet werden, wenn deren Ausgangsstoffe zu mehr als 0,9 Prozent aus gentechnisch veränderten Produkten bestehen. Von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind jedoch die tierischen Erzeugnisse wie Fleisch, Milch und Eier von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert werden.
Eine kontrolliert gentechnikfreie Erzeugung ist ein besonderes Qualitätsmerkmal, das der Erwartung der überwiegenden Mehrheit der KonsumentInnen nach hochwertigen Lebensmitteln voll entspricht. Dem Wunsch der KonsumentInnen nach einer klaren Kennzeichnung gentechnisch veränderter Produkte wird jedoch in der EU-weit gültigen Kennzeichnungsregelung nicht Rechnung getragen.
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