Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 153

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

nährt wurden. Meine Damen und Herren, Sie wissen, gerade in diesem Bereich, gen­technikfreie Produktion beziehungsweise tierische Produkte, gibt es keine Kennzeich­nungsregelungen auf EU-Ebene.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Gesundheitsminister, wird aufgefordert,

1) sich für eine Anpassung der EU-Verordnung 1829/2003 hinsichtlich der Kennzeich­nung tierischer Lebensmittel dahin gehend einzusetzen, dass auch Produkte von Tie­ren (wie zum Beispiel Fleisch, Milch und Eier), die mit gentechnisch veränderten Fut­termitteln ernährt wurden, kennzeichnungspflichtig werden

2) in Österreich verstärkt Markenprogramme zur Auslobung gentechnikfreier Produkte auch im Fleischbereich zu unterstützen und eine Informationsoffensive über gentech­nikfreie Lebensmittel in Zusammenarbeit mit dem Konsumentenschutz-Ressort umzu­setzen.

*****

Herr Bundesminister, das wünschen sich die Konsumentinnen und Konsumenten und da müssen Sie Ihren Regierungspartner, die ÖVP, noch überzeugen. Wir stehen hinter dieser Forderung. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

17.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kennzeichnungs­pflicht für Lebensmittel von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln er­nährt wurden

Begründung

Die in der dringlichen Anfrage thematisierte Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) ist sowohl für die Untersuchung von Lebensmitteln als auch von Futtermitteln zuständig.

Seit April 2004 müssen entsprechend der EU-Verordnung 1829/2003 Futtermittel, die aus gentechnisch veränderten Pflanzen hergestellt werden, als solche gekennzeichnet werden, wenn deren Ausgangsstoffe zu mehr als 0,9 Prozent aus gentechnisch verän­derten Produkten bestehen. Von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind jedoch die tierischen Erzeugnisse wie Fleisch, Milch und Eier von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert werden.

Eine kontrolliert gentechnikfreie Erzeugung ist ein besonderes Qualitätsmerkmal, das der Erwartung der überwiegenden Mehrheit der KonsumentInnen nach hochwertigen Lebensmitteln voll entspricht. Dem Wunsch der KonsumentInnen nach einer klaren Kennzeichnung gentechnisch veränderter Produkte wird jedoch in der EU-weit gültigen Kennzeichnungsregelung nicht Rechnung getragen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite