Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 161

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Rasinger und Kolleginnen und Kollegen be­treffend Inhaltsstoffe in Babyschnullern (Bisphenol A)

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Steuererhöhungen statt zukunftsweisender Gesundheitsre­form“

Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) ist nicht nur – wie in der vorliegenden dringlichen Anfrage thematisiert – für die Untersuchung und Begutachtung von Lebensmitteln zuständig, sondern auch für die Produktsicher­heit von Babyschnullern und Babyfläschchen.

Mitte September 2009 veröffentlichte die Umweltorganisation Global 2000 eine Studie, die nachweist, dass in Babyschnullern, Babyflaschen und Spielzeug der hormonell wirksame Inhaltsstoff Bisphenol A enthalten ist. Migrationswerte hat Global 2000 leider nicht vorgelegt. Es bleibt daher unklar, ob diese Substanz auch tatsächlich migriert d.h. von Kindern, die diese Schnuller in den Mund nehmen, auch tatsächlich in gesund­heitsschädlicher Dosis aufgenommen werden.

Die folgende mediale Berichterstattung bewirkte eine Verunsicherung bei den Konsu­mentInnen, da nicht bekannt ist, welche am Markt befindlichen Produkte belastet sind und welche nicht.

Bisphenol A ist ein Hauptbestandteil bei der Herstellung des Kunststoffs Polycarbonat. Bei Bisphenol A handelt es sich um eine hormonell wirksame Chemikalie, solche Stoffe werden auch als „Endokrin wirksame Substanzen“ (endocrine disrupting chemicals) be­zeichnet. Es besteht der Verdacht, dass diese Substanzen das Hormonsystem stören können und mit der Zunahme von Prostata- und Brustkrebs, Diabetes Typ 2, Abnahme der Spermienzahl, Übergewicht oder verfrühter Geschlechtsreife bei Mädchen in Zu­sammenhang stehen. Auch laut Hans-Peter Hutter von der MedUni Wien handelt es sich bei Bisphenol A um eine Substanz, die die Fruchtbarkeit beeinträchtigen kann.

Die Verwendung von Bisphenol A ist auf europäischer Ebene geregelt: Kunststoffe, die für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind, unterliegen den Regeln der Europäi­schen Plastic Directive, die durch die Kunststoffverordnung BGBl. II Nr. 476/2003 in nationales Recht umgesetzt wurde. Bisphenol A stellt dort einen zugelassenen Aus­gangsstoff dar, für den bestimmte Grenzwerte festgesetzt sind.

Im Gegensatz dazu enthält aber die Europäische Norm „Artikel für Säuglinge und Kleinkinder – Schnuller für Säuglinge und Kleinkinder“ (EN 1400) keine Anforderung hinsichtlich Bisphenol A.

Wenn man davon ausgeht, dass gesundheitsschädliche Wirkungen des Stoffes Bisphe­nol A wissenschaftlich nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden können, ist dafür Sorge zu tragen, dass dieser zumindest in Artikeln für Säuglinge und Kleinkinder nicht mehr enthalten ist. Als erster Schritt soll daher auf nationaler Ebene zunächst überprüft werden, inwieweit in Babyschnullern bzw. in den Saugteilen tatsächlich Bisphenol A enthalten ist und in wie weit eine Migration stattfindet. In weiterer Folge haben die Kon­sumentInnen ein Recht darauf, über bedenkliche Inhaltsstoffe informiert zu werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


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