Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 187

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trägt der Stromanteil, und von diesem Stromanteil macht der geförderte Anteil derzeit in etwa, wenn man die Wasserkraft, Kleinkraftwerke wegnimmt, rund knapp über 8 Pro­zent aus. Das ist relativ wenig.

Wir haben auch versucht, es noch anders zu berechnen. Am 34 Prozent-Ziel der er­neuerbaren Energie hat der Ökostrom-Bereich, der geförderte Strombereich, ungefähr einen Anteil von 6 Prozent. Daher ist es wichtig, da etwas zu tun. Da können wir, auch was die CO2-Ziele anbelangt – die 3 Millionen Tonnen sind schon angesprochen wor­den –, durchaus Beträchtliches sicherstellen.

Aber der entscheidende Punkt, meine Damen und Herren, liegt bei der Effizienz. Der entscheidende Punkt liegt bei der Wärme, was wir alles sozusagen in die Luft blasen, und der entscheidende Punkt liegt im Bereich des Autoverkehrs. Dort werden wir die Klimaschutzziele erreichen können, und dort müssen wir noch stärker nachsetzen. Ich würde aber davor warnen, Kyoto mit dem einen Ziel zu stark zu vermischen. Wichtig ist, dass wir dieses Ziel einmal freisetzen.

In diesem Zusammenhang ist auch immer die Frage in den Raum geworfen worden: Warum und wieso schreibt ihr nicht einfach das deutsche Energiegesetz in dem Be­reich ab und habt dann genau dieselben Vorteile? – Weil die Umsetzung etwa zwei Jahre dauern würde, bis wir dieses System auf uns übertragen.

Das Problem im deutschen Bereich ist aber ein anderes. Die haben keine Wasserkraft, daher rechnen sie die Ökostrom-Kosten direkt in den Preis hinein. Dort fällt es auch nicht besonders auf. Würden wir das hingegen tun, sozusagen unbeschränkt in den Preis hineinrechnen, dann hätten wir eigentlich ein Aus-dem-Markt-Hinaustreiben ohne Deckel der anderen Energieträger. Dann hätten wir weniger Windräder, weniger Bio­gas, weniger in anderen Bereichen, auch was Wasserkraft anbelangt.

Daher ist es wichtig, auch da im Interesse des Konsumenten ausgewogene Verhält­nisse sicherzustellen. Ich glaube, wir tun das. Niemand verschließt sich dem Faktum, dass Photovoltaik, Solarenergie die Energie der Zukunft ist.

Es muss aber so sein, dass unsere Möglichkeiten – und auch die des Konsumenten, auch die der anderen alternativen Energieerzeuger – im Einklang mit den Förderungen stehen. Das, glaube ich, ist mit diesem Gesetz durchaus gelungen.

Ich habe auch nichts dagegen – was hier als Entschließungsantrag eingebracht wur­de –, dass man sagt: Schauen wir uns das System an! Überarbeiten wir es! Da können wir auch die Beihilfenproblematik der Großbetriebe mitnehmen. Denen helfen wir jetzt mit der De-minimis-Regelung. Es bleiben aber immer noch 15 Betriebe über, die prak­tisch kostenmäßig überproportional belastet sind.

Meine Damen und Herren, es wäre schlecht, wäre das ein Gesetz, bei dem alle nur sa­gen, das ist das Optimum, weil irgendjemand dann ja auch möglicherweise benachtei­ligt wäre. Es ist ein Kompromiss, wie viele andere Novellen auch.

Ich danke allen Beteiligten, die jetzt mithelfen, dass es umgesetzt wird, und möchte ge­nau bei dem anschließen, was Sie gesagt haben, Herr Hofer: Im Endeffekt ist es viel besser, dass wir jetzt einmal den einen Teil umsetzen und damit jenen helfen, die es brauchen, als wenn wir ewig diskutieren, nichts beschließen und damit gar nichts ha­ben. Also etwas ist besser als gar nichts. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ.)

18.59


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Lichten­ecker. – Bitte.

 


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