Wirtschaft und für die Privaten verursacht, sondern das werden die volkswirtschaftlichen Adaptionskosten sein, wenn Österreich gezwungen sein wird, auf erneuerbare Energien umzusteigen, auf Energieeffizienz, weil fossile Energieträger so teuer sind. Das wird dann tatsächlich schmerzhaft werden!
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist in mancherlei Hinsicht direkt mit unserem Ökostromgesetz vergleichbar, in mancherlei Hinsicht jedoch weniger. Was es in jedem Fall geschafft hat – und wo Österreich weit hinterherhinkt –, ist, dass es in Deutschland 240 000 Arbeitsplätze geschaffen hat. Wenn es nicht ein so gutes Gesetz wäre, meine Damen und Herren, dann hätte es, nehme ich an, die letzte große Koalition in Deutschland nicht überlebt. Daher: Das war eine gute grüne Initiative, die sich da durchgesetzt hat.
So wie das Ökostromgesetz kein Signal für eine zukunftsorientierte Energiepolitik ist, so ist es die Forschungspolitik im Energiebereich genauso wenig. Herr Minister, Sie haben vor Kurzem in einer Anfragebeantwortung auch klar die Zahlen bekannt gegeben. Meine Damen und Herren, wenn die Forschungsquote in Österreich im Jahr 2008 allgemein bei 2,66 Prozent liegt, dann hat das in den letzten Jahren eine gewisse Dynamik gehabt. Da möchte ich gar nicht anstehen, das auch wertzuschätzen, wiewohl ich glaube, dass wir 2015 letztendlich bei 4 Prozent sein müssen und dass es da viel an Arbeit gibt.
Aber ich nenne Ihnen jetzt den Anteil der Energieforschung in diesem Bereich. Wie viel, glauben Sie, wird das sein? 1 Prozent? 0,5 Prozent? – Es sind magere 0,088 Prozent vom Bruttoinlandsprodukt! Da ist es völlig klar, dass wir in der Energiepolitik nicht wirklich weiterkommen.
Abschießend: Der Stillstand, der hier produziert wird, wird sehr teuer werden. (Beifall bei den Grünen.)
19.06
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Schultes. – Bitte.
19.06
Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren im Hohen Haus! Zuerst einmal darf ich zu diesem Ökostromgesetz einen Abänderungsantrag einbringen, formuliert von den Abgeordneten Bartenstein, Katzian, Kolleginnen und Kollegen. Dieser Abänderungsantrag ist sozusagen der Kern unserer heutigen Verhandlungen.
Die Europäische Union hat ja das Ökostromgesetz intensiv geprüft – auf intensive Anregung auch der Arbeiterkammer mehrfach geprüft – und ist zu dem Beschluss gekommen, das im Hybridverfahren zuzulassen. Ein großer Teil des Gesetzes ist brauchbar, ein Teil muss geändert werden. Diese Änderungen müssen wir heute beschließen. Einige Punkte dazu möchte ich erläutern.
Ein Punkt betrifft die Streitsituation zwischen Ökostromabwicklungsstelle und den Stromhändlern. Da wird jetzt klargestellt, dass das die Gerichte entscheiden.
Der wichtigste Punkt ist die Frage der Rückvergütung, denn diese regelt in Wirklichkeit die Notwendigkeiten, die vorher durch den Industriedeckel geregelt waren. Dieses Rückvergütungsverfahren ist genau beschrieben und bedeutet in Wirklichkeit, dass Betriebe, die mehr als ein halbes Prozent des Nettoproduktionswertes als Ökostromaufwendungen erbringen müssten, diesen darüber hinausgehenden Betrag rückverrechnen dürfen, und das im Rahmen der europäischen „De-minimis“-Regelungen.
Der zweite wichtige Punkt sind die Formulierungen im § 32d, in dem es um das Inkrafttreten des Ökostromgesetzes geht. Die Teile, die das Prüfungsverfahren sozusagen
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