Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 207

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Ich möchte an der Stelle ausdrücklich die Stadt Wien und auch ihren Bürgermeister nennen, der den Frauen, die eine der schwierigsten Entscheidungen in ihrem Leben getroffen haben, die Chance gibt, den Schwangerschaftsabbruch unter menschenwür­digen Bedingungen durchführen zu lassen. Wir haben endlich die Zeit hinter uns ge­bracht, wo Engelmacherinnen und andere Tausende Tote im Jahr verursacht haben. So etwas hier zu brandmarken sehe ich nicht ein! Die Empörung darüber, hier auf die Frauen loszugehen, sei an der Stelle angebracht. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.56


Präsident Fritz Neugebauer: Der Entschließungsantrag, den Kollege Matznetter ein­gebracht hat, steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Martin Bartenstein, Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kollegen betreffend erhöhte Ökostromaufwendungen, eingebracht im Zuge der Debatte über den Antrag 686/A der Abgeordneten Dr. Martin Bartenstein, Wolfgang Katzian, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz geän­dert wird, in der Fassung des Ausschussberichtes 272 d.B.

Ausgehend von den energiepolitischen Zielen der Versorgungssicherheit, der Wettbewerbs­fähigkeit und der Nachhaltigkeit hat sich die Europäische Union bis zum Jahr 2020 das Ziel gesetzt, 20% ihres Endenergieverbrauchs aus erneuerbaren Energiequellen zu de­cken. Für Österreich bedeutet dies einen Anteil von 34% erneuerbarer Energieträger zu erreichen. Österreichs Umwelttechnologie zählt zu den innovativsten der Welt und ist ein Wachstumsmotor für die Wirtschaft mit unmittelbaren positiven Umwelteffekten.

Zur Finanzierung der Ökostromaufwendungen können die österreichischen Stromver­sorger ihren Kunden Kosten weiterverrechnen, die ihnen aufgrund der Verrechnungs­preisverordnung erwachsen. Da der finanzielle Umfang des Unterstützungsvolumens gemäß Ökostromgesetz rund 300 Mio. € pro Jahr beträgt, ist es notwendig, die weiter­verrechneten Kosten zu ermitteln und langfristig eine transparente Verrechnung einzu­führen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird ersucht, den Bericht über das Prüfungsergebnis der Bundeswettbewerbsbehörde betreffend die Verrechnung der Ökostrommehraufwendungen dem Nationalrat vorzulegen. Sollten sich durch diesen Bericht Verbesserungsmaßnahmen als notwendig erweisen, wird der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend aufgefordert, im Rahmen der Umsetzung des 3. Energie-Binnenmarktpaketes dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der eine transparente, den tatsächlichen Aufwendungen entsprechende Ausweisung der Ökostrommehraufwendungen durch die Stromlieferanten sicherstellt.“

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dei­mek. – Bitte.

 


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