Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 251

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Vordergrund gestellt. Das ist ja klar, wir haben da Konsens hinsichtlich der thermischen Sanierung; kein Problem. Aber: Wir machen leider auch dieselbe Beobachtung wie der Rechnungshof, dass nämlich zu wenig weitergeht.

Lesen Sie heute das „WirtschaftsBlatt“! „Paket für Baukonjunktur“ heißt es da. Die Bun­desimmobiliengesellschaft, der Bund hat sich selber beauftragt, die Sanierungsvorha­ben, die thermischen Sanierungsvorhaben, voranzutreiben. Da ist nichts in Sicht, zu wenig in Sicht. 58 Projekte sind vorgeschlagen worden, davon sind 14 vielleicht an­satzweise angegangen worden.

Es fängt ja direkt vor der eigenen Haustür oder im eigenen Haus des Bundes an, dass man die Klimaschutzstrategie nicht ernst nimmt. Man saniert zu wenig die eigenen Ge­bäude, geschweige denn, dass man entsprechende Anreize schafft, um woanders thermisch zu sanieren.

Aber mein Hauptproblem ist der Verkehr. Diesbezüglich hat der Rechnungshof eindeu­tig die Fehldimensionen in den sozusagen einzusparenden Tonnen dargestellt und auch sehr stark die Verursacher, nämlich Tanktourismus und günstige Benzinpreise
in Österreich genannt. Da muss massiv weitergearbeitet werden, da haben wir viel
vor; meine Kollegin wird das noch weiter ausführen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

22.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Gaßner gelangt nun zu Wort. Ich stelle die Uhr auf 3 Minuten. – Bitte.

 


22.17.48

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Schade, dass wir diese hoch interessanten Berichte erst wieder um diese Zeit diskutieren.

Ich darf den Bericht „Schutz vor Naturgefahren; Verwendung der Mittel aus dem Katas­trophenfonds“ ganz kurz beleuchten. Ich finde hier drinnen alles wieder, was man er­lebt, wenn man einmal mitten in einer solchen Katastrophe ist.

Sie sprechen von Kompetenzzersplitterung. – Jawohl, leider es ist so, wir haben derar­tig viele Kompetenzen. Aber wenn es darauf ankommt, dass etwas geschehen soll, dann ist das sehr hinderlich. In Österreich ist es noch möglich, dass ein fünf Kilometer langes Bächlein, sage ich – Bächlein, das natürlich bei Unwettern zum reißenden Bach und zum Strom wird –, in zwei Kompetenzen liegt: einmal beim Flussbau und einmal bei der Wildbachverbauung. Und wenn es dann so weit kommt, dass sich die beiden streiten, weil sie Durchflussmengen nicht anerkennen und Ähnliches, dann ist das für die Betroffenen ein Riesenproblem.

Sie sagen hier auch, dass gegen den Willen der Gemeinden und Gemeindeverbände quasi nichts geht, erklären aber, das sei deshalb so, weil sie finanziell überfordert sind. Wenn man dann im selben Bericht liest, dass das BMVIT von 2001 bis 2006 die Mittel für Präventivmaßnahmen nicht ausgeschöpft hat, dann könnte einen leicht die Zornes­röte befallen, wenn man weiß, wie dringend solche Präventivmaßnahmen im gesamten Hochwasserschutz benötigt wurden und noch immer werden.

Was ganz wesentlich auch für zukünftige Schadensereignisse ist, das ist die Tatsache, dass man in Österreich für Schäden, die vergleichbar sind, ungleich viel Geld be­kommt.

Das ist ein Missstand, meine Damen und Herren, der dringlichst abgeschafft gehört. Es kann nicht sein, dass in Niederösterreich andere Schadenswiedergutmachungsbeträge bezahlt werden als in Oberösterreich, zumal der Gleichheitsgrundsatz auch verletzt


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