Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 252

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

wird, weil der Bund ja über 60 Prozent dazuzahlt. Das gehört, glaube ich, raschest ab­gestellt beziehungsweise da gehören raschest einheitliche Kriterien her.

Eine Bemerkung noch: Wenn man Kompetenzen entwirrt, darf das nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen und schon gar nicht zu Lasten derer, die im operativen Bereich arbeiten, denn gerade beim Wildbach- und Lawinenverbau, aber auch beim Flussbau sind die Experten ganz notwendig. Sie haben in diesem Bericht auch bemängelt, dass diesbezüglich die Unterlagen nicht sehr klar und deutlich sind. Wir brauchen dort gute Leute. Wir haben dort zwar gute Leute, aber die dürfen nicht weniger werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es kommt nun Herr Abgeordneter Mag. Letten­bichler zu Wort. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


22.21.07

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Ich möchte mich im Rahmen des Rech­nungshofberichtes der Umsetzung des Natura-2000-Netzwerkes widmen. Basierend auf zwei EU-Richtlinien geht es grundsätzlich darum, eine Verschlechterung der Le­bensbedingungen der Arten zu verhindern. Das Projekt geht also weit über den klassi­schen Naturschutz hinaus.

Wenn man sich vor Augen führt, dass in Österreich Flächen in der Größenordnung un­seres viertgrößten Bundeslandes Oberösterreich – schon wieder Oberösterreich! – als Natura 2000-Gebiete gemeldet wurden, dann kann man sich wohl erst vorstellen, welch enormen Aufwand die Umsetzung und die Instandhaltung dieses Programms notwendig machen.

Naturschutz fällt bekanntlich in die Kompetenz der Länder. Die Umsetzung der EU-Richtlinien passiert in einer Fülle von Gesetzen, so zum Beispiel im Jagdgesetz oder auch im Naturschutzgesetz. Der Rechnungshof hat dabei im Wesentlichen drei Punkte kritisiert, nämlich die teilweise fehlenden Schutzgebietsverordnungen, unterschiedliche Managementpläne sowie kaum vorhandene Monitoring-Systeme zur Überwachung der Tier- und Pflanzenarten. Die Empfehlungen, die ausstehenden Maßnahmen, wie zum Beispiel das Festlegen von Geboten und Verboten oder die Konkretisierung von Schutzzwecken, umzusetzen, wurden, wie wir im Ausschuss bereits gehört haben, ernst genommen und mit entsprechenden Vorkehrungen belegt, und diese wurden auch getroffen.

Abschließend, Herr Rechnungshofpräsident, eine Bemerkung zu einem heute ebenfalls zur Diskussion stehenden Rechnungshofbericht, der eine Follow-up-Überprüfung be­treffend die Lehrerfortbildung zum Inhalt hatte. Es wurde in der Ausschusssitzung im März unter anderem kritisiert beziehungsweise der Bericht kritisierte vielmehr, dass eine Datenbank zur Dokumentation des Fortbildungsverhaltens fehlt, aber auch die Fortbildungsmaßnahmen nicht, wie vom Rechnungshof in seinem Bericht empfohlen, in die unterrichtsfreie Zeit verlegt wurden, da diese von den Lehrerinnen und Lehrern kaum angenommen wurden.

Soweit ich den Medien in der letzten Zeit entnehmen konnte, dürfte letztere Maßnahme jetzt allerdings umgesetzt worden sein. Und da würde mich interessieren, Herr Präsi­dent, ob Sie in Ihrer Stellungnahme Bezug nehmen können, Auskunft geben können, ob es nun tatsächlich gelungen ist, eine größere Akzeptanz bei den Pädagogen zu er­reichen, eben diese Fortbildungskurse in der unterrichtsfreien Zeit vermehrt zu besu­chen. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

22.23

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite