keine Verschlechterung der Lebensräume eintreten könnte. Jetzt ist für die Umsetzung dieser Richtlinie nicht nur eine Gebietskörperschaft verantwortlich oder entscheidungsbefugt, sondern neun unterschiedliche. Daher ist es auch zu einer sehr langen beziehungsweise unvollständigen Umsetzung gekommen. Neun verschiedene Körperschaften haben eben länger gebraucht, und die Europäische Kommission hat wegen unzureichender rechtlicher Umsetzung ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Darüber hinaus ist es auch so, dass unterschiedliche Anteile in den sechs vom Rechnungshof geprüften Bundesländern nominiert wurden. Das Bundesland Burgenland hat zum Beispiel 27 Prozent seiner Fläche, Niederösterreich 23 und Kärnten und Oberösterreich nur 6 Prozent nominiert.
Das heißt, die Kompetenzzersplitterung bei der Umsetzung hat zu zeitlich stark verzögerten, aber vor allem auch sachlich nicht gerechtfertigten Entscheidungen geführt. Diese Entscheidungsstrukturen – so meine ich – sind auf jeden Fall im Rahmen der bevorstehenden Verwaltungs- und Verfassungsreform kritisch zu hinterfragen und auch zu diskutieren.
Abschließend möchte ich noch als Wiener Abgeordnete der Donaustadt, wo das beliebte Naturschutzgebiet oder Naherholungsgebiet Lobau liegt, das ein Europaschutzgebiet darstellt und auch dieser Natura 2000-Verordnung unterliegt, auf die vorbildliche Politik der Wiener im Bereich Naturschutz und Umweltpolitik hinweisen, denn das Bundesland Wien ist hier keinem Vertragsverletzungsverfahren der EU unterlegen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
22.49
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger mit 3 Minuten. – Bitte.
22.49
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich nur kurz mit dem Bericht beschäftigen: „Schutz vor Naturgefahren; Verwendung der Mittel aus dem Katastrophenfonds“.
Ich komme auch aus einer Hochwassergemeinde und war auch
selber 2002 Betroffener, Gott sei Dank nicht mit dem Wohnhaus, aber mit
der Garage. Und wir bekommen jetzt ein Rückhaltebecken. Das zeigt, dass
die Mittel wirklich fließen und dass hier die Gelder richtig eingesetzt
werden, immerhin über 6 Millionen €.
Die meisten Kosten trägt der Bund, das Land und zu 6 Prozent auch der
regionale Wasserverband. Das heißt – das
bestätigt auch der Bericht –, dass im Durchschnitt von den Jahren
2002
bis 2006 insgesamt, wenn man Bundesmittel und Landesmittel zusammenzählt,
rund 506 Millionen € pro Jahr ausgegeben wurden.
Es werden aber grundsätzlich Probleme angesprochen; es ist schon von der Kompetenzzersplitterung gesprochen worden, dass unterschiedliche Ebenen Zuständigkeiten haben. Es wäre halt für die Zukunft wichtig, hier zu einheitlicheren Regelungen und Richtlinien zu kommen, ohne dass man eine Ebene zur Gänze ausschaltet, weil natürlich niemand will, dass zum Beispiel über die Gemeinden bei solchen Projekten drübergefahren wird.
Eine gemeindeübergreifende Zusammenarbeit wäre aber dennoch wichtig, um entlang vor allem von Bächen und Flüssen die notwendigen Schutzmaßnahmen durchführen zu können.
Es wurde auch angeführt, dass es hinsichtlich des Schutzes vor Naturgefahren in der österreichischen Rechtsordnung Mängel gibt und eine einheitliche Regelung nicht gegeben ist.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite