Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 259

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

keine Verschlechterung der Lebensräume eintreten könnte. Jetzt ist für die Umsetzung dieser Richtlinie nicht nur eine Gebietskörperschaft verantwortlich oder entscheidungs­befugt, sondern neun unterschiedliche. Daher ist es auch zu einer sehr langen bezie­hungsweise unvollständigen Umsetzung gekommen. Neun verschiedene Körperschaf­ten haben eben länger gebraucht, und die Europäische Kommission hat wegen unzu­reichender rechtlicher Umsetzung ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Darüber hinaus ist es auch so, dass unterschiedliche Anteile in den sechs vom Rech­nungshof geprüften Bundesländern nominiert wurden. Das Bundesland Burgenland hat zum Beispiel 27 Prozent seiner Fläche, Niederösterreich 23 und Kärnten und Oberös­terreich nur 6 Prozent nominiert.

Das heißt, die Kompetenzzersplitterung bei der Umsetzung hat zu zeitlich stark verzö­gerten, aber vor allem auch sachlich nicht gerechtfertigten Entscheidungen geführt. Diese Entscheidungsstrukturen – so meine ich – sind auf jeden Fall im Rahmen der be­vorstehenden Verwaltungs- und Verfassungsreform kritisch zu hinterfragen und auch zu diskutieren.

Abschließend möchte ich noch als Wiener Abgeordnete der Donaustadt, wo das be­liebte Naturschutzgebiet oder Naherholungsgebiet Lobau liegt, das ein Europaschutz­gebiet darstellt und auch dieser Natura 2000-Verordnung unterliegt, auf die vorbildliche Politik der Wiener im Bereich Naturschutz und Umweltpolitik hinweisen, denn das Bun­desland Wien ist hier keinem Vertragsverletzungsverfahren der EU unterlegen. – Vie­len Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

22.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger mit 3 Minuten. – Bitte.

 


22.49.12

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich nur kurz mit dem Bericht beschäftigen: „Schutz vor Naturgefahren; Verwendung der Mittel aus dem Katastrophenfonds“.

Ich komme auch aus einer Hochwassergemeinde und war auch selber 2002 Betroffe­ner, Gott sei Dank nicht mit dem Wohnhaus, aber mit der Garage. Und wir bekommen jetzt ein Rückhaltebecken. Das zeigt, dass die Mittel wirklich fließen und dass hier die Gelder richtig eingesetzt werden, immerhin über 6 Millionen €. Die meisten Kosten trägt der Bund, das Land und zu 6 Prozent auch der regionale Wasserverband. Das heißt – das bestätigt auch der Bericht –, dass im Durchschnitt von den Jahren 2002
bis 2006 insgesamt, wenn man Bundesmittel und Landesmittel zusammenzählt, rund 506 Millionen € pro Jahr ausgegeben wurden.

Es werden aber grundsätzlich Probleme angesprochen; es ist schon von der Kompe­tenzzersplitterung gesprochen worden, dass unterschiedliche Ebenen Zuständigkeiten haben. Es wäre halt für die Zukunft wichtig, hier zu einheitlicheren Regelungen und Richtlinien zu kommen, ohne dass man eine Ebene zur Gänze ausschaltet, weil natür­lich niemand will, dass zum Beispiel über die Gemeinden bei solchen Projekten drüber­gefahren wird.

Eine gemeindeübergreifende Zusammenarbeit wäre aber dennoch wichtig, um entlang vor allem von Bächen und Flüssen die notwendigen Schutzmaßnahmen durchführen zu können.

Es wurde auch angeführt, dass es hinsichtlich des Schutzes vor Naturgefahren in der österreichischen Rechtsordnung Mängel gibt und eine einheitliche Regelung nicht ge­geben ist.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite