Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Präsident Neugebauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.
23.19
Abgeordneter Fritz Neugebauer (ÖVP): Herr Präsident! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Kollege Brosz, ich habe mit dem Ausdruck „Restlverwertung“ im Zusammenhang mit der Änderung der Geschäftsordnung ein bisschen ein Problem, weil ich an sich schon erkenne, dass sowohl im Komitee als auch im Ausschuss die Ernsthaftigkeit – ich würde das nicht über andere Ausschussqualitäten heben wollen – gerade in der Frage der Gestaltung der eigenen Spielregeln – und das ist die Geschäftsordnung – doch wirklich sachkundig und unaufgeregt ist und letztendlich trotz unterschiedlicher Ausgangspositionen sehr ergebnisorientiert gearbeitet wird.
Wir haben, Frau Präsidentin, schon einiges auf den Weg gebracht, etwa die Verlebendigung der Parlamentsarbeit durch eine Aktualisierung der Fragestunde. Das Diskontinuitätsprinzip haben wir sehr sinnvoll durchbrochen. Alle Vorlagen, die am Ende einer Gesetzgebungsperiode da sind, verfallen nicht mehr. Auch Volkswille durch Volksbegehren und Bürgerinitiativen wird weitergetragen. Es gibt wesentlich mehr Transparenz durch die Öffentlichkeit. Die Berichte der Regierung werden öffentlich diskutiert und vieles andere mehr.
Ich möchte an dieser Stelle sagen: Wenn man sich mit diesen Themen auch international – da ist Professor Zögernitz dankenswerterweise nach wie vor sehr hilfreich – beschäftigt, dann dürfen wir schon feststellen, dass wir die Frage der Minderheiten in den westeuropäischen Parlamenten wahrscheinlich am weitesten ausgebaut haben. Ich habe unlängst mit einem deutschen Kollegen darüber gesprochen, wie denn das so läuft, weil wir in den letzten Wochen Sondersitzungen hatten. Er ist aus allen Wolken gefallen, dass 20 Abgeordnete selbstverständlich eine solche Sitzung einberufen können, ein solches Recht gibt es dort gar nicht.
Wir wollen in der Frage „Mehr Europa im Hohen Haus“ durch die Aktuelle Europastunde, EU-Erklärungen von Regierungsmitgliedern, durch diese Novelle auch wieder mehr Europa ins Parlament hereinbringen.
Abschließend nochmals zum Thema Minderheitsrecht. Das ist sicherlich das aktuellste Thema, und ich denke, dass wir von der Österreichischen Volkspartei uns vorbehaltlos dazu bekennen, dass die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses selbstverständlich Minderheitsrecht sein muss.
Wir haben nicht ohne Grund Experten aus dem deutschen Bundestag eingeladen, auch den Herrn Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, um dieses deutsche Modell kennenzulernen. Ich habe aus den bisherigen Diskussionen erfahren können, dass das durchaus – mit einigen Adaptierungen aus verfassungsrechtlicher Sicht – auch für uns anwendbar sein wird.
In Deutschland steht am Beginn in einer Präambel zur Geschäftsordnung des Bundestages zu den Untersuchungsausschüssen ein ganz wichtiger Satz, nämlich dass sie nicht als Tribunal anzusehen sind. Da habe ich manchmal in der praktischen Durchführung bei uns doch deutliche Unterschiede gesehen. Es ist keine Gerichtsverhandlung, auch wenn der Fortgang der Behandlung der Themen durchaus gerichtsähnliche Züge hat.
Organstreitverfahren werden wir diskutieren müssen. Die Weiterentwicklung der österreichischen Verfassungsgerichtsbarkeit, klare Verfahrensregeln und Datenschutz – ist heute angesprochen worden – werden uns das weiterentwickeln helfen.
Wichtig ist, meine Damen und Herren, dass wir gerade die Frage der Entwicklung unserer Spielregeln so wie bisher versuchen, im Konsens weiterzutragen. Dann werden
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