Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll39. Sitzung / Seite 71

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Die dargelegten verfassungsrechtlichen Bedenken wegen Verletzung des Gleich­heitssatzes bestehen auch im Hinblick auf einen unzulässigen Eingriff in das Eigen­tumsrecht, wenn man davon ausgeht, dass der eigentumsrechtliche Schutz die im geltenden Recht allgemein vorgesehene jährliche Rentenanpassung (vgl § 108h ASVG) mit umfasst.

Eine Sanierung dieser vom antragsteilenden Gericht angenommenen Verfassungs­widrigkeit ist auch weder durch das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz, SVÄG 2008, BGB1 I Nr 92/2008, noch durch das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2008, SRÄG 2008, BGB1 I Nr 129/2008, erfolgt.

Das Berufungsgericht sieht sich daher - dem Obersten Gerichtshof folgend veranlasst, dem Verfassungsgerichtshof die Möglichkeit zu geben, die Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung des § 634 Abs 10 ASVG zu prüfen und stellt den aus dem Spruch ersichtlichen Antrag. Die Anordnung der Innehaltung des Verfahrens beruht auf der im Spruch zitierten Gesetzesstelle.

Vor diesem rechtlichen Hintergrund ist es erforderlich, dass der Staat rasch Abhilfe schafft und den in verfassungswidriger Weise benachteiligten Pensionisten einen finanziellen Ausgleich zukommen lässt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, für alle Personen, deren Pensionen unterhalb des Ausgleichszulagenrichtsatzes liegen und die keinen Anspruch auf Ausgleichs­zulage haben und deshalb im Rahmen der Pensionsanpassung 2008 in verfassungs­widriger Weise benachteiligt wurden, unverzüglich und unbürokratisch, jedoch spätes­tens mit der Pensionsanpassung 2010, einen Ausgleich vorzusehen.“

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Katzian. – Bitte.

 


14.32.02

Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren von der Bundesregierung! Ich bin eigentlich schon ein bisschen verwundert darüber, wer aller die Gewerkschaften gerettet hat. Das BZÖ hat heute schon gesagt, es hat die Gewerkschaft gerettet. (Abg. Grosz: Ihr wart es sicher nicht! – Weitere Zwischenrufe.) Die FPÖ hat gesagt, sie hat die Gewerkschaft gerettet.

Ich sage Ihnen eines: Wissen Sie, wer nach dem bekannten Kriminalfall die Gewerk­schaft gerettet hat? – Jene Gewerkschaftsmitglieder, jene Betriebsrätinnen und Be­triebsräte, jene Kolleginnen und Kollegen, die auch in dieser schwierigen Zeit der Organisation die Treue gehalten haben, und nicht die, die irgendwie klass ein Spar­büchl eröffnet haben, oder sonst etwas. (Beifall bei der SPÖ.) Das waren die, die die Gewerkschaft gerettet haben. Sie haben überhaupt keinen Beitrag dazu geleistet! (Zwischenrufe beim BZÖ.)

Herr Petzner gibt uns auch die Ehre und ist heute nicht im Solarium. Herzlich willkommen – hervorragend! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei FPÖ und BZÖ.)

Meine Damen und Herren, wir haben heute eine Dringliche Anfrage zum Thema Arbeitsmarkt und Armut. Ich glaube, wenn man nicht nur vorbereitete Reden ge-


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