5. Punkt
Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 9/A der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen und das Gesetz vom 1. August 1895 über das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten geändert werden (350 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 4 und 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Unterreiner. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.23
Abgeordnete Mag. Heidemarie Unterreiner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt eine Vielzahl von Gesetzen, die seit dem Jahr 1945 beschlossen wurden, mit denen Österreich sich bemühte, das Unrecht, das an den Opfern des nationalsozialistischen Regimes begangen worden war, zu lindern. Auch wenn man wusste, dass eine Wiedergutmachung im eigentlichen Sinn des Wortes nicht möglich ist, bemühten sich alle politisch Verantwortlichen in den vergangenen 65 Jahren um mehr Gerechtigkeit, um Entschädigung, um Versöhnung, um ins Reine zu kommen.
Heute beschäftigen wir uns mit einer Novelle des Restitutionsgesetzes aus dem Jahr 1998, dem schon zwei Gesetze über die Rückgabe von Kunstgegenständen vorausgegangen waren.
Schon bei dem Gesetz aus dem Jahr 1998 wie auch bei den weiteren Gesetzen im Jahr 2001, bei denen es um Restitution und Entschädigung ging, herrschte ein Konsens aller Parlamentsfraktionen. Von allen Abgeordneten wurde hervorgehoben, dass man sich einig sei, dass ab nun Rechtssicherheit für alle Betroffenen in Österreich gelten werde. Der damalige Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel meinte sinngemäß, dass der Kern der Vertragswerke Rechtssicherheit geben müsse und dass das die Basis der Gesetze sei. Der damalige Nationalratspräsident Dr. Andreas Khol bezeichnete das Gesetzeswerk als Schlussstein der Restitution und Entschädigungsgesetzgebung.
Trotzdem soll es nun zu einer Erweiterung des Restitutionsgesetzes kommen. Wir Freiheitlichen sind dagegen, dass nun wiederum dieses Gesetzeswerk neu aufgeschnürt werden soll. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir Freiheitlichen sind dagegen, dass nun der Begriff Kulturgut
erweitert werden soll, sodass nun – wir wissen das aus dem
Restitutionsbericht – jede Käfer-Sammlung oder jede
Kolibri-Sammlung zurückgegeben werden muss. Wir sind weiters dagegen, dass
eine zeitliche und räumliche Ausdehnung des Geltungsbereiches
festgeschrieben werden soll. Und wir sind auch dagegen, dass Fristen
für die Ausfuhrerlaubnis verlän-
gert werden, sowie gegen die Erweiterung dieser Bestimmungen auf Länder
und Gemeinden.
All das ist unserer Meinung nach nicht notwendig, weil – man kann das aus dem Restitutionsbericht herauslesen – der Beirat das Gesetz ohnehin sehr großzügig ausgelegt hat. Anstatt nun zu verlangen, sich an die Gesetze zu halten, soll nun mit dieser Novellierung erreicht werden, dass das neue Gesetz sich der Spruchpraxis des Beirates anpasst.
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