Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 113

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Fingerab­drücke in Identitätskarten für Fremde und Karten für Geduldete

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 6, Bericht des Aus­schusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (330 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Gebühren­gesetz 1957, das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 und das Tilgungsgesetz 1972 geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2009 – FrÄG 2009) (387 d.B.)

Mit dem Fremdenrechtsänderungsgesetzes 2009 sollen die „Identitätskarte für Frem­de“ sowie die „Karte für Geduldete“ eingeführt werden. In diesen sollen Name, Ge­burtsdatum, Staatsangehörigkeit, Lichtbild und die Unterschrift des Fremden enthalten sein. Die Speicherung von Papillarlinienabdrücken ist allerdings bei keiner dieser neu eingeführten Karten vorgesehen. Dies wäre jedoch dringend geboten um eine zweifels­freie Identitätsfeststellung hinsichtlich dieser fremden Personen zu ermöglichen, da in der Praxis immer öfter Fälle von Missbrauch bekannt werden. Nur wenn jene Doku­mente, die dem Nachweis der Identität eines Fremden dienen auch die Fingerabdrücke dieser Person enthalten, und diese Daten auf europäischer Ebene mit einander ver­glichen werden können, kann eine Umgehung der rechtlichen Bestimmungen im Be­reich des Asyl- und Fremdenrechts unterbunden werden.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehen

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert dem Nationalrat einen Gesetzes­entwurf zuzuleiten, mit welchem die Speicherung von Papillarlinienabdrücken auf Kar­ten für Geduldete gemäß § 46a FPG und Identitätskarten für Fremde gemäß § 94a FPG zum Nachweis der Identität der fremden Personen umgesetzt wird.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. Einge­stellte Redezeit: 7 Minuten. – Bitte.

 


14.43.10

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bun­desminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Kollege Wes­tenthaler, wenn bei einer heiklen Gesetzesmaterie nur verunsichert wird, verschiedene Gesetzesmaterien permanent miteinander vermischt werden, dann darf man sich nicht wundern, wenn kritisiert wird, wie Sie hier Ihre Argumente gestalten.

Generell zu kriminalisieren, Herr Kollege ... (Abg. Ing. Westenthaler – ein Exemplar der „Kronen Zeitung“ mit der Schlagzeile „An der Ostgrenze regiert die Angst“ in die Höhe haltend –: Ist das Verunsicherung?) – Jede Straftat ist eine zu viel! Aber das al­les hat nichts damit zu tun, dass man ununterbrochen mehrere Gesetzesmaterien mit­einander vermischt. (Zwischenrufe beim BZÖ.)

Wenn „es“ euch nie irgendwo bedanken wollt, braucht ihr es ja nur zu sagen; ich tue es persönlich gerne, weil es zu den guten Umgangssitten gehört (Beifall bei der SPÖ – Abg. Grosz: Was ist „es“, Herr Abgeordneter?), aber lasst mich persönlich, aber auch namens meiner Fraktion, einmal eine klare Aussage hier treffen: Alle Menschen, die


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