Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 129

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15.21.50

Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher bei dieser Debatte und der Dringlichen Anfra­ge heute an mich! – Herr Abgeordneter Kogler, ja, ich bin immer da, wenn es um Dringliche Anfragen oder um andere Fragen des Parlaments geht und ich nicht im Aus­land bin und verfügbar bin. Deswegen ist es auch eine Selbstverständlichkeit für mich, dass ich heute hier bin, um die Fragen, die an mich gestellt sind, entsprechend zu be­antworten. (Beifall bei der ÖVP.)

Das schmälert aber nicht auch die Möglichkeit, dass Staatssekretäre mich vertreten, wenn es eben nicht möglich ist. Deswegen freut es mich, dass wir beide hier sitzen, und ich will Ihnen zu Ihren Fragen auch sehr detaillierte Antworten, soweit es in mei­nem Bereich möglich ist, geben will.

Zur Frage 1:

Wie Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ja wissen, war ich in dem der Anfrage zugrunde liegenden Zeitraum in einer anderen Funktion tätig, zum Teil noch gar nicht in politischer Verantwortung. Ich war in keiner Weise zu irgendeinem Zeit­punkt in das Ausschreibungsverfahren involviert beziehungsweise auch über die De­tails informiert. Es entzieht sich daher absolut meiner Kenntnis, ob es Einflussnahmen gab oder ob Informationen weitergegeben wurden. (Abg. Dr. Gabriela Moser: Sie sind ja auch kein Finanzminister, nicht wahr? Sie sind heute Vizekanzler!) – Kein Grund zur Nervosität, Frau Abgeordnete Moser!

Zur Frage 2:

Ich gehe davon aus, dass die Frage der Entsendung von Kommerzialrat Plech in die Aufsichtsräte von BUWOG und BIG nach den zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Vorschriften auch geprüft wurde.

Zur Frage 3:

Wie mir von den Experten des Bundesministeriums für Finanzen berichtet wird, wurde das Privatisierungsverfahren den Gesetzen und prozeduralen Vorgaben entsprechend offen, transparent und objektiv abgewickelt. Meiner Information nach konnte immer nur der Bestbieter den Zuschlag bekommen. (Beifall bei der ÖVP.)

Zur Frage 4:

Der Rechnungshof hat in einer Ex-post-Betrachtung die bloß informativen Kaufpreis­ansätze im Rahmen des Gesamtangebots für die einzelnen Wohnbaugesellschaften verglichen und daraus den Schluss gezogen, dass es vorteilhafter gewesen wäre, jede Gesellschaft einzeln an den jeweiligen Bestbieter zu verkaufen. – In einer Ex-post-Be­trachtung!

Zur Frage 5:

Die Bewertungskommission für den Zuschlag im genannten Zeitraum bestand während der gesamten Zeit aus denselben Mitgliedern. Es waren dies Dipl. Ing. Rainer Wieltsch, Vorstandsmitglied der ÖIAG, Dr. Peter Michaelis, Sprecher des Vorstandes der ÖIAG, Sektionschef Dr. Gerhard Steger, Bundesministerium für Finanzen, Dr. Rudolf Lessiak, Vergaberechtsexperte, Univ.-Prof. Dr. Josef Aicher, Experte für Handels- und Vergabe­recht, Dr. Josef Mantler, Bundesministerium für Finanzen, Ministerialrat Heinrich Trau­müller, Bundesministerium für Finanzen, Dipl. Soz. Dkfm. Michael Swoboda, Bundes­ministerium für Finanzen.

Zur Frage 6:

Änderungen der Vergabebedingungen, Frist- und Verkaufsmodalitäten gab es im Ver­lauf des Vergabeverfahrens nicht. Lediglich aufgrund der hohen Zinsabschläge in Hö-


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