Der Verkauf der Bundeswohnungen. – Die Mieter wurden verunsichert, die Wohnungen werden verscherbelt, und andere schöpfen dann später die Gewinne, stellte Professor Schneider, Institut für Volkswirtschaftslehre an der Uni Linz, am 1. Feber 2001 in der „Presse“ fest.
Der Rechnungshofbericht wies darauf hin, dass zunächst den Mietern die Wohnungen nur halbherzig angeboten worden sind, dass die Vorbereitung der Veräußerung mangelhaft war, dass Rechtsanwälte statt der eigenen Juristen des Finanzministeriums beauftragt worden sind und dass die Veräußerung nur dann wirtschaftlich sein könnte, wenn die Zinszahlungen geringer wären, die für die Staatsverschuldungen zu zahlen sind.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, jetzt ist die Justiz mit Hochdruck am Zug. Für mich als Mitglied des derzeitigen Untersuchungsausschusses ist es sehr wichtig, dass die Justiz jetzt auch Vorsorge treffen kann, dass Unterlagen oder sonstige Dinge nicht verschwinden und liegen bleiben, sondern dass mit Hochdruck daran gearbeitet wird. Im Anschluss an diese rechtliche Bearbeitung kommt dann die politisch-parlamentarische. (Beifall bei der SPÖ.)
16.19
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gahr. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 5 Minuten. – Bitte.
16.19
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Es wurde heute schon viel gesagt, und es erfolgten hier vom Rednerpult aus viele Vorverurteilungen und Argumente, die, wie ich glaube, eigentlich jeder Grundlage entbehren. Mir sei es erlaubt, eingangs vier Feststellungen zu treffen.
Kollege Kogler, wir fürchten uns vor dem Ganzen überhaupt nicht. Es hat genügend Rechnungshofberichte und Prüfungen der Steuerbehörden, der Finanz und anderer Einrichtungen gegeben. Wir stehen für Aufklärung, und wir sind immer Rede und Antwort gestanden. Der Beweis dafür sind 53 parlamentarische Anfragen, Rechnungshofberichte. (Abg. Dr. Moser: Die haben aber nicht Sie gestellt! Danke für die Anerkennung!) Es bleibt eigentlich nur die Frage: Will man das anerkennen, Frau Kollegin Moser, oder will man das nicht anerkennen?
Die ÖVP distanziert sich klar von Vorverurteilungen, Anschuldigungen und nicht beweisbaren Vorwürfen. Jede und jeder von uns kann angezeigt werden, und jede und jeder von uns kann Beschuldigte/r sein, so schnell geht das heute, und auch in diesem Fall ist es so. Aus Sicht der ÖVP ist es so, dass wir klar die Gerichte in den Vordergrund stellen, und die Gerichte sind befasst. Es gibt ein laufendes Verfahren, die Justiz ermittelt, die Staatsanwaltschaft ist aktiv und auch der Rechnungshof.
Im Jahre 2007 haben wir einen Rechnungshofbericht hier im Plenum und im Ausschuss diskutiert. Als Kontrollorgan des Parlaments hat er geprüft und Berichte vorgelegt, und wir zweifeln nicht an den Berichten des Rechnungshofes. Wir bezweifeln auch nicht, dass im Rechnungshof-Unterausschuss ganz klar die gewünschten Dinge – Beraterverträge, Ausschreibung und Auswahl der Bewertungskriterien – noch einmal geprüft wurden.
Es gibt überall Verbesserungen. Das liegt fünf Jahre zurück, und im Nachhinein verstehen manche etwas besser. Ich erlaube mir, aus dem Rechnungshofbericht zwei Punkte zu zitieren:
Der Rechnungshof kritisiert, dass der Bund infolge unklarer Formulierungen im Kaufvertragsentwurf hinsichtlich der Einweisungsrechte den wertsteigernden Effekt seines Verzichts auf diese Rechte nicht selbst lukriert hat.
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