Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 146

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Die Finanzprokuratur hält dazu fest – Stellungnahme vom 22. Dezember 2005 –, dass sie durch die konkrete Vertragsabwicklung eine nachträgliche Besserstellung der Käu­fer der BUWOG-Geschäftsanteile des Bundes durch die Vereinbarung vom 18.2.2005 im Verhältnis zum Inhalt des Angebots nicht zu erkennen vermag. Ganz klar.

Nach Ansicht des Rechnungshofes ist es dem BMF weiters nicht gelungen, „einen über einen sehr konservativen Wertansatz hinausgehenden Preis durch attraktive Präsenta­tion der zum Verkauf stehenden Gesellschaften zu erzielen“.

Das BMF schreibt, dass der Kaufpreis in einem offenen, transparenten und kompetiti­ven Wettbewerbsverfahren gebildet worden sei, in welchem durch eine zusätzliche, nachträgliche Angebotsrunde die Bieter das Äußerste ihres Bewegungsspielraumes gaben. Der Kaufpreis lag am oberen Bewertungsrand und stellt somit auch internatio­nal ein hervorragendes Ergebnis dar, was durch Preisvergleiche mit derartigen Trans­aktionen in anderen Ländern belegt wurde. Die Unternehmensbewertung war den Bie­tern nicht bekannt und hatte keinen Einfluss auf die Preisbildung. (Abg. Öllinger: War­um werden dann 10 Millionen gezahlt?)

So ließe sich das weiter klar fortführen. Es geht um das Vorkaufsrecht, es geht um den Einfluss des Landes Kärnten, es geht um Dokumentation, es geht um Formulierungen.

Herr Kollege Öllinger, eines ist für mich nicht schlüssig: Wieso will man eigentlich Ant­worten nicht anerkennen? Wieso kann man nicht klar zwischen dem parlamentarischen Prozess und den Gerichten und der Staatsanwaltschaft trennen? (Abg. Öllinger: 10 Millionen!) Das werden Sie einmal zur Kenntnis nehmen müssen! (Abg. Öllinger: 10 Millionen sind nicht übrig geblieben!)

Und auch wenn die Frau Kollegin Moser das Thema noch öfter aufwirft und noch inten­siver behandelt, werden sich manche Dinge nicht verändern. (Abg. Dr. Moser: Es hat sich aber schon viel geändert!) Ich glaube, überall im Leben gibt es Recht und Unrecht, aber, Frau Kollegin Moser, Sie haben dieses Thema, dass Sie hier immer wieder ein­fordern, auch nicht dauerhaft gepachtet. (Abg. Dr. Moser: Gott sei Dank!)

Zum Abschluss stelle ich fest: Aufklärung, sollte man sie noch irgendwo brauchen – ja; Verdächtigungen und Vorverurteilungen ohne Beweise – nein; Transparenz, Fairness und Objektivität im laufenden Verfahren – ja; politisches Schauspiel und Selbstinsze­nierung – nein!

Wir nehmen unsere politische Verantwortung wahr. Der Herr Finanzminister und Vize­kanzler ist heute anwesend und ist hier Rede und Antwort gestanden. Schuldzuweisun­gen lehnen wir aufs Schärfste ab. Ich finde, man sollte ein Thema irgendwann einmal auch zur Kenntnis nehmen und auch das zur Kenntnis nehmen, was Gerichte entschei­den. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

16.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Hübner mit gewünschten 5 Minuten Redezeit zu Wort. – Bitte.

 


16.24.05

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Gahr! Eines verstehe ich wirklich nicht: wie Sie jetzt sagen können, Sie tun alles zur Aufklärung, und sich dann auf einen Bericht des Rechnungshofes berufen! (Abg. Gahr: Parlamentarische Anfrage ..., Herr Kollege! Ha­ben Sie sie gelesen?)

Ja, das haben wir alle gelesen, aber Sie zitieren aus dem Rechnungshofbericht und klopfen sich auf die Brust, dass Sie den Rechnungshof nicht behindert haben. (Abg. Gahr: Da geht es um die Anerkennung!) Das ist ja keine Aufklärung. Der Rech­nungshof ist ein Organ des Parlaments, der das untersucht hat und keinesfalls zum Er-


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